Allgemeine Hinweise
Das Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport ist bei öffentlichen Urkunden zur Anbringung der Apostille oder Vorbeglaubigung berechtigt, die von einer Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg ausgestellt wurden.
Urkunden der hamburgischen Gerichte und Notare fallen nicht darunter. Diese werden vom Amtsgerichts- bzw. Landgerichtspräsidenten mit einer Apostille/Vorbeglaubigung versehen. Für Führungszeugnisse erhalten Sie beim Bundesamt für Justiz die Apostille/Vorbeglaubigung.
Öffnungszeiten und Kontakt
Behörde für Inneres und Sport
Amt für Migration
Referat für Pass-, Ausweis-, Namens- und Beglaubigungsangelegenheiten
Hammer Straße 30-34
22041 Hamburg
Telefonische Erreichbarkeit
+49 40 42839-4195
+49 40 42839-2433
+49 40 42793-5777 (FAX)
E-Mail: M2511@amtfuermigration.hamburg.de
Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Hamburg Service.