Und so funktioniert es:
Verwarnungsgeldangebote sowie Anhörungsschreiben in Bußgeldangelegenheiten werden weiterhin per Brief zugestellt. Mit den darin aufgeführten individuellen Zugangsdaten können sich die Adressaten im Online-Serviceportal anmelden und sich nochmals den Tatvorwurf oder die vorliegenden Beweisfotos ansehen. In einem weiteren Schritt können die Angaben zur Person geprüft und gegebenenfalls korrigiert oder ergänzt werden. Danach besteht die Möglichkeit, sich zum Tatvorwurf zu äußern und in diesem Zusammenhang eigene Dokumente oder Fotos hochzuladen. Die Angaben werden dabei sicher mittels SSL-Verschlüsselung übertragen. Nach Darstellung einer Zusammenfassung kann der Versand der Stellungnahme bestätigt und eine Kopie hiervon heruntergeladen werden. Die Antwort wird in der Bußgeldstelle unmittelbar dem Verfahren zugeordnet. So entfallen unter anderem Postlaufzeiten und Portokosten.
Der Online-Service ist neben dem PC oder Notebook auch auf mobilen Endgeräten wie Smartphone und Tablet abrufbar. Der elektronische Zugang ist auf das jeweilige Verfahren und auf die vorgangsspezifischen Fristen begrenzt.
Da es sich um ein zusätzliches Angebot der Bußgeldstelle handelt, besteht weiterhin die Möglichkeit, Anhörungen auch auf dem Postweg zu übersenden.