Der Verfassungsschutz informiert:

Sicherheitshinweise für Politik, Verwaltung und Wirtschaft

15. April 2025

Insbesondere nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine besteht eine erhöhte Bedrohungslage durch Cyberangriffe. In diesem Kontext bedarf es weiterhin der Sensibilisierung von Mandatsträgern, öffentlicher Verwaltung und Wirtschaftsunternehmen.

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LfV Hamburg

BfV Sicherheitshinweis für Politik, Verwaltung und Wirtschaft

Der Sicherheitshinweis für Politik und Verwaltung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) informiert über Erkenntnisse aus den Fachbereichen unseres Hauses, die für den genannten Personenkreis relevant sein können. Zudem bietet er konkrete Handlungsempfehlungen zur Erhöhung des Schutzniveaus.

 

UPDATE April 2025: Gemeinsamer Sicherheitshinweis zu Schadsoftware Moonshine/BadBazaar

Diese Schadprogramme werden zur Ausspähung von chinesischen Minderheiten im Ausland und Dissidenten verwendet. Opfer der Kampagne sollen über fingierte Messenger-Apps (Fälschungen von z.B. Signal, Telegram, WhatsApp) zur Installation der Schadsoftware bewegt werden.

Der folgende Link führt Sie zum detaillierten Sicherheitshinweis Bundesamt für Verfassungsschutz - Cyberabwehr - Gemeinsamer Sicherheitshinweis zu Schadsoftware Moonshine/BadBazaar.

 

Neue Analyse des BfV zur Gefährdung der Bundestagswahl

Das BfV warnt vor möglichen Versuchen der Einflussnahme fremder Staaten im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2025. Einzukalkulieren sind Aktionen der Desinformation und Diskreditierung, Cyberangriffe sowie Spionage und Sabotage.

Das BfV hat eine Task Force eingerichtet und steht im engen Austausch mit den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder sowie weiterer Partner. Für Hinweise und Fragen im Zusammenhang mit unzulässiger ausländischer Einflussnahme im Umfeld der Bundestagswahl 2025 ist das BfV über seine Kontaktformate erreichbar.

Der folgende Link führt Sie zur Analyse des BfV zur Gefährdung der Bundestagswahl.

 

Broschüre zur Cyber- und Spionageabwehr veröffentlicht

Die neue Broschüre des BfV „Spionage, Cyberangriffe & Co. – Bedrohungen durch fremde Nachrichtendienste“ informiert über die vielfältigen Interessen und Methoden fremder Nachrichtendienste in Deutschland und stellt Zuständigkeit und Vorgehen des Verfassungsschutzes bei der Abwehr nachrichtendienstlicher Gefährdungen dar.

Der folgende Link führt Sie zur neuen Broschüre „Spionage, Cyberangriffe & Co. – Bedrohungen durch fremde Nachrichtendienste“.

 

Gemeinsamer Sicherheitshinweis zu Cyberaktivitäten der russischen GRU-Einheit 29155

Der Sicherheitshinweis von FBI, CISA, NSA sowie dem BfV und weiteren internationalen Partnern informiert über weltweite russische Cyberaktivitäten u. a. gegen Kritische Infrastrukturen. Darin wird eine russische Cybergruppierung, die nach Erkenntnissen der amerikanischen Dienste mit der russischen Militäreinheit 29155 der GRU in Verbindung steht benannt. Dabei handelt es sich um UNC2589, auch bekannt als UAC-0056, Cadet Blizzard oder Ember Bear.

Der folgende Link führt Sie zum Sicherheitshinweis von FBI, CISA, NSA , dem BfV und weiteren internationalen Partnern zur russischen GRU-Einheit 29155. (5. September 2024)

 

Schutz vor Sabotage 

Unter anderem vermehrte Hinweise auf mögliche Aktivitäten in Deutschland führen aktuell zu einer angepassten Bewertung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Demnach besteht eine erhöhte Gefährdung in Bezug auf Sabotageaktivitäten beziehungsweise entsprechende Vorbereitungshandlungen in Deutschland.

Der folgende Link führt Sie zum neuesten Sicherheitshinweis des BfV Schutz vor Sabotage

 

Gefahr durch nordkoreanische Cyberaktivitäten gegen die Rüstungsbranche

Die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) legt großen Wert auf militärische Stärke und konzentriert sich auf den Diebstahl fortschrittlicher Rüstungstechnologien von Zielen auf der ganzen Welt. Nach Einschätzung des BfV und des NIS nutzt das Regime die militärischen Technologien, um konventionelle Waffen zu modernisieren und deren Leistung zu verbessern sowie neue strategische Waffensysteme einschließlich ballistischer Raketen, Aufklärungssatelliten und U-Boote zu entwickeln.

Der folgende Link führt Sie zum neuesten Sicherheitshinweis des BfV Gefahr durch nordkoreanische Cyberaktivitäten gegen die Rüstungsbranche

 

Das IDCPC als Teil von Chinas Nachrichtendienstapparat

Die Staats- und Parteiführung Chinas hat in den vergangenen Jahren ihre Bemühungen zur Beschaffung hochwertiger politischer Informationen sowie zur Beeinflussung von Entscheidungsprozessen im Ausland deutlich forciert. Die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) hat sich im Zuge dessen ein weltweites Netzwerk von Kontakten aufgebaut und ist stetig um dessen Erweiterung bestrebt. Eine zentrale Rolle spielt dabei das International Department of the Central Committee of the Communist Party of China (IDCPC).

Der folgende Link führt Sie zum neuesten Sicherheitshinweis des BfV Das IDCPC als Teil von Chinas Nachrichtendienstapparat

 

BfV Spionage gegen den Verteidigungssektor

Um die umfassenden EU-Sanktionen zu umgehen, setzt Russland verstärkt auf einen verschleierten Erwerb sogenannter „Dual-Use“-Güter, die sowohl zu zivilen als auch zu militärischen Zwecken nutzbar sind.

Der folgende Link führt Sie zum neuesten Sicherheitshinweis des BfV Spionage gegen den Verteidigungssektor.

 

BfV Cyberspionageaktivitäten

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der National Intelligence Service (NIS) der Republik Korea (Südkorea) veröffentlichen einen gemeinsamen Sicherheitshinweis zu Cyberspionageaktivitäten der Gruppierung KIMSUKY. Dabei nutzen die Hacker u.a. die Synchronisierungsfunktion von Google aus.

Der folgende Link führt Sie zum Sicherheitshinweis Cyberspionageaktivitäten (20.03.2023).

 

BfV Spionage in Wissenschaft und Forschung

Universitäten und Forschungseinrichtungen in Deutschland stehen im Fokus von Spionage durch ausländische Nachrichtendienste. Diese nutzen verschiedene Wege, um an Know-how und Informationen zu gelangen. Die Gefahr eines unkontrollierten Know-how-Abflusses lässt sich durch die Einführung und Einhaltung von Sicherheitsstandards minimieren.

Der folgende Link führt Sie zum Sicherheitshinweis Spionage in Wissenschaft und Forschung (18.01.2023). 

 

Jeder Hinweis durch Betroffene wird grundsätzlich vertraulich behandelt

Der Verfassungsschutz ist bei der Cyberabwehr auch auf Hinweise möglicherweise Betroffener angewiesen. Hierbei wird jeder Hinweis grundsätzlich vertraulich behandelt, darauf können sich die Betroffenen verlassen.

Zuständig ist der Verfassungsschutz im Übrigen immer dann, wenn der Verdacht vorliegt, dass ein Angriff einen staatlichen Hintergrund hat. In Russland existiert der ausdrückliche gesetzliche Auftrag für die nachrichtendienstliche Ausspähung von Unternehmen und Wissenschaft. Die Bekämpfung von Wirtschafts- und Cyberkriminalität gehört hingegen nicht zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes.

 

Ihre Ansprechpartner 
Bundesamt für Verfassungsschutz
- Cyberabwehr -
Tel.: 0221-792-2600 oder
E-Mail: poststelle@bfv.bund.de

Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg
- Cyberabwehr -
Tel.: 040 24 44 43 oder
E-Mail: wirtschaftsschutz@verfassungsschutz.hamburg.de

 

Weiterführende Informationen:

Für genauere Informationen, wie man sich sicher im digitalen Raum verhält, verweisen wir auf das umfangreiche Informationsmaterial des BSI.

Der Verfassungsschutz informiert über den Themenbereich der Cyberabwehr seit vielen Jahren umfangreich im jährlichen Verfassungsschutzbericht (aktuell im VSB 2023).

VSB 2023

Siehe zudem: https://www.verfassungsschutz.de sowie https://www.wirtschaftsschutz.info/

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