Nahezu alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen treten mit der Verwaltung früher oder später in Kontakt, weil sie beispielsweise einen Personalausweis beantragen müssen oder Kindergeld beanspruchen können. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Wenn Verwaltungsbehörden personenbezogene Daten verarbeiten, bedeutet das, dass sie diese Daten z. B. erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen.
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) ist eine Hamburger Fachbehörde, die insbesondere Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahrnimmt. Darüber hinaus obliegt der ihr die Organisation aller in Hamburg stattfindenden Wahlen und die Koordination des Katastrophenschutzes. Weitere wesentliche Aufgaben der Behörde liegen in den Bereichen des Ausländerrechts des Straßenverkehrs sowie des Sports.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Amt für Migration ist die Amtsleitung. Diese ist wie folgt zu erreichen:
Behörde für Inneres und Sport
Amt für Migration
- ML -
Hammer Straße 30-34, 22041 Hamburg
Telefon 040 / 4 28 39 2400
E-Mail: ml-geschaeftszimmer@amtfuermigration.hamburg.de
Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter:
Behörde für Inneres und Sport
Datenschutzbeauftragter
Johanniswall 4, 20095 Hamburg
Telefon: 040 / 4 28 39 -3705
E-Mail: bdsb@bis.hamburg.de
Verarbeitungszwecke
Ihre Daten werden für Zwecke der Durchführung von Verwaltungsverfahren der Behörde für Inneres und Sport verarbeitet. Die bei der Bearbeitung Ihres Anliegens entstandenen Vorgänge werden nach Abschluss und Ablauf der Aufbewahrungsfrist regelmäßig dem Staatsarchiv angeboten und hier gelöscht. In Ausnahmefällen von historischer Bedeutung könnte das Staatsarchiv diese Vorgänge mit Ihren personenbezogenen Daten dauerhaft aufbewahren. Nähere Informationen dazu erhalten Sie vom Staatsarchiv Hamburg (E-Mail: office@staatsarchiv.hamburg.de, Internet: www.hamburg.de/staatsarchiv).
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c) und e) sowie Art 9 Abs. 2 Buchst. c, e), g) und j) der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Hamburgische Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG), das Hamburgische Datenschutzgesetz (HmbDSG, dort insbes. § 4) sowie die für das jeweilige Verwaltungsverfahren geltenden bereichsspezifischen Normen, z.B. dem Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei oder dem Hamburgischen Transparenzgesetz.
Ihre personenbezogenen Daten können im Zuge des Verwaltungsverfahrens an
- die übrigen Beteiligten des Verwaltungsverfahrens
- andere Behörden und Gerichte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
- die von der BIS im Rahmen des Erforderlichen eingesetzte Dienstleister (Auftragsverarbeitung)
als mögliche Empfänger offengelegt oder bei Dritten zusätzliche Daten über Sie erhoben werden.
Wenn im jeweiligen Einzelfall die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung folgende Rechte:
- Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 D-GVO)
- Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO)
- Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DSGVO)
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Hinweis: Die DSGVO und die vorgenannten Rechte gelten nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit (Artikel 2 Abs. 2 Buchst. d DSGVO). Gleiches gilt in Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten.
In den Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes Hamburg kann vorgesehen sein, dass die nach der Datenschutz-Grundverordnung bestehenden Rechte beschränkt werden (Art. 23 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Behörde für Inneres und Sport, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür im Einzelfall erfüllt sind.
Es besteht ein Beschwerderecht beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Hamburgischer Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ludwig-Erhard-Straße 22, 20459 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 54 - 40 40
Fax: (040) 4 28 54 - 40 00
E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de
oder bei den anderen gemäß Artikel 77 Abs. 1 DSGVO zuständigen Aufsichtsbehörden.