Mit der höchsten Einbürgerungsquote steht Hamburg im Ländervergleich nach wie vor bundesweit an der Spitze. Im Jahr 2023 haben insgesamt 12.733 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit einen Einbürgerungsantrag in Hamburg gestellt. Insgesamt haben 7.537 Personen die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Darüber hinaus erfolgt in dieser Abteilung die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Aufgaben im Überblick
Die Kolleginnen und Kollegen der Einbürgerungsabteilung bearbeiten jährlich tausende Anträge und prüfen die rechtlichen Voraussetzungen zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft. Sind diese erfüllt, erfolgt durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Eine weitere Aufgabe dieser Abteilung ist die Prüfung, ob die deutsche Staatsangehörigkeit besteht, wenn ein sachlicher Grund für die Prüfung vorliegt. Dazu wird ein Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag durchgeführt. Hierbei wird ermittelt, wann und wodurch sie erworben oder weshalb sie nicht erworben wurde und ob ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eingetreten sein könnte.
Information zur Einbürgerung
Sollten Sie sich für eine Einbürgerung interessieren, sind aber unsicher, ob Sie die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, kann Ihnen unser Quick-Check vor Antragstellung weiterhelfen.
Nach Beantwortung aller Fragen wird Ihnen mitgeteilt, ob eine Einbürgerung für Sie derzeit in Betracht kommen kann.
Anschließend können Sie ganz einfach Ihren Einbürgerungsantrag online stellen. Sie können diesen Prozess auch jederzeit abbrechen.
Weitere Hinweise
Die im Rahmen der Sachbearbeitung anfallenden Gebühren können Sie auch per EC-Karte direkt vor Ort zahlen. Für die Zahlung mit Bargeld steht Ihnen ein Kassenautomat im Erdgeschoss des Dienstgebäudes zur Verfügung. In Einzelfällen kann bei Bezug von öffentlichen Mitteln auf Antrag eine Gebührenermäßigung gewährt werden.