Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einbürgerung digital zu beantragen. Prüfen Sie vorab mit dem Quick-Check, ob Sie alle Anforderungen zur Einbürgerung erfüllen.
Bitte beachten Sie:
Ein Termin für ein Erstberatungsgespräch ist nicht länger erforderlich und wird daher auch nicht mehr angeboten.
Wir bitten Sie, Ihren Einbürgerungsantrag online zu stellen. Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung über andere Wege zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeit führen kann.
Wenn Sie einen Einbürgerungsantrag im Familienverbund stellen möchten, brauchen Sie nur einen Antrag zu stellen. Kinder, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, müssen einen eigenen Antrag stellen.
Bitte füllen Sie die untenstehend zum Download zur Verfügung gestellten Erklärungen vollständig aus und laden diese im letzten Schritt der Online-Antragstellung mit Ihren sonstigen Unterlagen hoch.
Für die Beantragung der Einbürgerung ist die Vorlage eines gültigen Nationalpasses erforderlich. Dies gilt ausdrücklich auch für Flüchtlinge und Asylsuchende.
Grundlage hierfür ist ein aktuelles Urteil vom Bundesverwaltungsgericht vom 18.12.2025 (Az. 1 C 27.24), in dem die Anforderungen an den Identitätsnachweis im Einbürgerungsverfahren bestätigt und präzisiert wurden. Danach muss die Identität in erster Linie durch einen gültigen Nationalpass nachgewiesen werden; andere Dokumente können nur in Ausnahmefällen herangezogen werden. Die (Neu-)Beantragung eines Nationalpasses zwecks Identitätsklärung hat keine negativen Auswirkungen auf den zuerkannten Schutzstatus.
Ihr Weg zur Einbürgerung beginnt hier.
Sie haben Fragen zum Online-Einbürgerungsantrag? Dann schauen Sie gerne bei unseren häufig gestellten Fragen vorbei.
Eine Auflistung der benötigten Unterlagen zum Einbürgerungsverfahren finden Sie hier.