Führen Sie vor Antragstellung gerne den Quick-Check durch, um zu ermitteln, ob Sie aktuell die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.
Sofern Sie möchten, können Sie anschließend ganz einfach Ihren Einbürgerungsantrag online stellen. Sie können diesen Prozess auch jederzeit abbrechen.
Das Antragsformular
Das Antragsformular besteht aus insgesamt acht Seiten bzw. drei bei Anträgen für Minderjährige unter 16 Jahren und erfasst folgende Angaben:
- Ihre bzw. die Personalien Ihres Kindes
- Ihre beruflichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (je nach Antragsformular)
- Auskünfte über nahe Angehörige
- Sonstige, für die Bearbeitung des Antrages bedeutsame, Angaben
Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und unterschreiben diesen.
Die Antragsformulare sowie die Erklärungen werden am Ende der Seite als Download zur Verfügung gestellt.
Benötigte Unterlagen
Folgend finden Sie eine Auflistung an Unterlagen, die für die Einbürgerung benötigt werden. Mit der Antragsbestätigung werden, falls erforderlich, fehlende Unterlagen nachgefordert.
- tabellarischer Lebenslauf
- Pass (Reiseausweis, Fremdenpass) mit Nachweis der Aufenthaltserlaubnis bzw. Freizügigkeitsbescheinigung und Anmeldebestätigung
- Geburtsurkunde oder andere Identitätsnachweise mit Lichtbild
- Heiratsurkunden und Unterlagen über die Auflösung früherer Ehen
- evtl. Staatsangehörigkeitsausweis des Ehegatten
- Gegebenenfalls Geburtsurkunden der minderjährigen sowie unterhaltsberechtigten volljährigen Kinder
- Sorgerechtsbeschluss oder Vormundsbestallung
- Schulzeugnisse, Integrationsbescheinigung, Deutsch-Zertifikat
- Ausbildungsnachweise, z. B. Urkunden über Berufsabschlüsse
- Versicherungsnachweise der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung oder Nachweis sonstiger Altersvorsorge (z. B. Lebensversicherungsschein)
- Nachweis der gegenwärtigen Erwerbstätigkeit und des Einkommens (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung, Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag, Handelsregisterauszug, aktueller Einkommensteuerbescheid, Rentenbescheid)
- Nachweis der Erwerbstätigkeit und des Einkommens des Ehegatten
- Nachweis über die Höhe der Miete
- Nachweis(e) über die Erfüllung bestehender Unterhaltsverpflichtungen
- Rentenversicherungsverlauf
- Nachweise der gegenwärtigen Erwerbstätigkeit und des Einkommens von den Eltern, wenn es sich um die Einbürgerung eines Minderjährigen handelt
Die Erklärungen
Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Einbürgerung ist es erforderlich, dass wir Ihre Ausländerakte einsehen und Sie sich zu den deutschen Werten und Gesetzen bekennen. Daher reichen Sie uns bitte folgende Erklärungen ausgefüllt und unterschrieben ein:
Ab 16 Jahren zusätzlich: