Amt für Migration - Einbürgerungsabteilung

Der Einbürgerungsantrag

Die Einbürgerungsabteilung überprüft auf Antrag, ob die Voraussetzungen zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit erfüllt sind. Die folgenden Informationen sollen Ihnen einen Überblick über die grundsätzlich notwendigen Angaben geben.

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BIS / Amt für Migration

Führen Sie vor Antragstellung gerne den Quick-Check durch, um zu ermitteln, ob Sie aktuell die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.

Sofern Sie möchten, können Sie anschließend ganz einfach Ihren Einbürgerungsantrag online stellen. Sie können diesen Prozess auch jederzeit abbrechen.

Benötigte Unterlagen

Folgend finden Sie eine Auflistung an Unterlagen, die für die Einbürgerung benötigt werden. Mit der Antragsbestätigung werden, falls erforderlich, fehlende Unterlagen nachgefordert.

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Pass (Reiseausweis, Fremdenpass) mit Nachweis der Aufenthaltserlaubnis bzw. Freizügigkeitsbescheinigung und Anmeldebestätigung
  • Geburtsurkunde oder andere Identitätsnachweise mit Lichtbild
  • Heiratsurkunden und Unterlagen über die Auflösung früherer Ehen
  • evtl. Staatsangehörigkeitsausweis des Ehegatten
  • Gegebenenfalls Geburtsurkunden der minderjährigen sowie unterhaltsberechtigten volljährigen Kinder
  • Sorgerechtsbeschluss oder Vormundsbestallung
  • Schulzeugnisse, Integrationsbescheinigung, Deutsch-Zertifikat
  • Ausbildungsnachweise, z. B. Urkunden über Berufsabschlüsse
  • Versicherungsnachweise der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung oder Nachweis sonstiger Altersvorsorge (z. B. Lebensversicherungsschein)
  • Nachweis der gegenwärtigen Erwerbstätigkeit und des Einkommens (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung, Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag, Handelsregisterauszug, aktueller Einkommensteuerbescheid, Rentenbescheid)
  • Nachweis der Erwerbstätigkeit und des Einkommens des Ehegatten
  • Nachweis über die Höhe der Miete
  • Nachweis(e) über die Erfüllung bestehender Unterhaltsverpflichtungen
  • Rentenversicherungsverlauf
  • Nachweise der gegenwärtigen Erwerbstätigkeit und des Einkommens von den Eltern, wenn es sich um die Einbürgerung eines Minderjährigen handelt

Für die Beantragung der Einbürgerung ist die Vorlage eines gültigen Nationalpasses erforderlich. Dies gilt ausdrücklich auch für Flüchtlinge und Asylsuchende. 

Grundlage hierfür ist ein aktuelles Urteil vom Bundesverwaltungsgericht vom 18.12.2025 (Az. 1 C 27.24), in dem die Anforderungen an den Identitätsnachweis im Einbürgerungsverfahren bestätigt und präzisiert wurden. Danach muss die Identität in erster Linie durch einen gültigen Nationalpass nachgewiesen werden; andere Dokumente können nur in Ausnahmefällen herangezogen werden. Die (Neu-)Beantragung eines Nationalpasses zwecks Identitätsklärung hat keine negativen Auswirkungen auf den zuerkannten Schutzstatus.

Die Erklärungen

Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Einbürgerung ist es erforderlich, dass wir Ihre Ausländerakte einsehen und Sie sich zu den deutschen Werten und Gesetzen bekennen. Daher reichen Sie uns bitte folgende Erklärungen ausgefüllt und unterschrieben ein:

Ab 16 Jahren zusätzlich:

Download

Einwilligungserklärung zur Einsichtnahme in die Ausländerakte

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Loyalitätserklärung

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Ergänzung Einbürgerungsantrag - Sicherheitsbefragung

PDF herunterladen [PDF, 89,4 KB]

Informationen zum Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung

PDF herunterladen [PDF, 143,4 KB]

Erklärung zu § 12a Absatz 1 Satz 2 StAG

PDF herunterladen [PDF, 17,8 KB]