Einbürgerungsbilanz 2024

Zahl der Einbürgerungen in 2024 auf neuem Rekordhoch

Die Zahl der Einbürgerungsanträge ist um ein Drittel gegenüber dem Vorjahr auf nahezu 20.000 gestiegen. Dabei haben 9.599 Hamburgerinnen und Hamburger die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen – ebenfalls ein neuer Rekord!

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Zahl der Einbürgerungen erneut deutlich gestiegen

Die Zahl der Einbürgerungsanträge ist um ein Drittel gegenüber dem Vorjahr auf nahezu 20.000 gestiegen. Dabei haben 9.599 Hamburgerinnen und Hamburger die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen – ebenfalls ein neuer Rekord!

Abermals sind alle fünf Kontinente in der Liste der vielfältigen Herkunftsländer vertreten. Unter den eingebürgerten Personen stammen weiterhin die meisten aus Syrien und Afghanistan, aber es ist in diesem Jahr auch eine Zunahme aus der Türkei und aus Russland zu verzeichnen.

Ein weiterer Einbürgerungsschub ist durch das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, welches am 27. Juni 2024 in Kraft getreten ist, zu verzeichnen. Mit dem neuen Gesetz gingen einige wesentliche Änderungen einher, wie z.B. die Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltszeiten der Einbürgerungswilligen oder die generelle Hinnahme der Mehrstaatigkeit. 

Annette Kindel, Leiterin des Amtes für Migration: „Mit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechtes ist die Zahl der Einbürgerungsanträge nochmals deutlich angestiegen und erreichte im Juli 2024 schließlich ein Rekordhoch mit fast 2.500 neuen Anträgen. Damit ist 2024 das antragsstärkste Jahr überhaupt und übertrifft sogar den Zeitraum der Einbürgerungskampage des Ersten Bürgermeisters aus dem Jahr 2011.

Die Einbürgerungs- und Antragszahlen im zeitlichen Verlauf sowie die Hauptherkunftsländer der in 2024 eingebürgerten Personen sind den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen:

Einbürgerungsbilanz 2024 - Verlauf der Einbürgerungsanträge und Einbürgerungen
Amt für Migration
Einbürgerungsbilanz 2024 - Hauptherkunftsländer
Amt für Migration

Einbürgerungsantrag online stellen

Hamburg hat bereits im Frühjahr 2024 als eines der ersten Bundesländer den digitalen Einbürgerungsantrag eingeführt und damit den Antragstellerinnen und Antragstellern den Weg eröffnet, die Einbürgerung bequem von zu Hause aus zu beantragen. Zudem kann vor der Antragstellung mit einem unverbindlichen Quick-Check überprüft werden, ob die persönlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt werden.

Trotz digitaler Prozessoptimierungen und personeller Verstärkungen müssen Antragstellende auch im nächsten Jahr mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von ca. 14 Monaten rechnen.

 

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