Wann muss der Führerschein abgegeben werden?
Der Führerschein muss abgegeben werden, sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Das ist normalerweise zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids der Fall. Wurde das erste Mal ein Fahrverbot im Bußgeldbescheid verhängt, können Sie innerhalb von vier Monaten selbst bestimmen wann Sie Ihren Führerschein bei der zuständigen Behörde in amtliche Verwahrung geben. Das Fahrverbot ist spätestens nach Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheides) wirksam.
Wurde bereits ein Fahrverbot gegen Sie vollstreckt, wird das neue Fahrverbot ab Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bescheides) wirksam. Das bedeutet, dass spätestens zu diesem Zeitpunkt der Führerschein abzugeben ist und Sie keinesfalls mehr ein Kraftfahrzeug fahren dürfen.
Ob Sie bis zu vier Monate zur Abgabe Zeit haben oder den Führerschein sofort in amtliche Verwahrung geben müssen, entnehmen Sie bitte Ihrem Bußgeldbescheid.
Hinweis: Sie machen sich strafbar (Fahren ohne Fahrerlaubnis), wenn sie dennoch ein Kraftfahrzeug fahren. Bitte schauen Sie stets auf die Schreiben der Bußgeldstelle für weitere Informationen.
Wo kann ich den Führerschein abgeben oder abholen?
Der Führerschein kann leider nicht persönlich entgegengenommen oder abgeholt werden. Sie haben die Möglichkeit den Führerschein in den Briefkasten der Bußgeldstelle einzuwerfen oder per Post zu übersenden.
Das Fahrverbot beginnt erst, wenn der Führerschein bei uns eingegangen ist und nicht mit der Abgabe bei der Post. Nach der Abgabe erhalten Sie automatisch eine Empfangsbestätigung per Post und der Führerschein wird Ihnen zum Ende des Fahrverbots rechtzeitig zurückgesandt.
Es werden nur Führerscheine verwahrt / entgegengenommen, bei denen ein Fahrverbot von der Bußgeldstelle Hamburg angeordnet wurde.