Sind die Voraussetzungen für einen weiteren Aufenthalt in Deutschland nicht erfüllt , fordert die Ausländerbehörde oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen ausländischen Staatsangehörigen zur Ausreise aus der Bundesrepublik auf. Die individuelle, umfassende und qualifizierte Rückkehrberatung des Amtes für Migration unterstützt in allen Fragen, die im Zusammenhang mit der freiwilligen Ausreise und Reintegration in das Heimatland bestehen. Weiterhin werden für eine bestmögliche Förderung im Heimatland auf Wunsch reintegrationsvorbereitende Maßnahmen eingeleitet. Dieses Beratungs- und Unterstützungsangebot gilt auch für Personen, die über einen Aufenthaltstitel verfügen und zurückkehren wollen.
Vorteile einer freiwilligen Rückkehr
- Aktive Mitgestaltung der Ausreise: Sie können Zeitpunkt und Umstände der Rückkehr selbst planen.
- Vermeidung einer Rückführung: Mit einer freiwilligen Ausreise lässt sich eine zwangsweise Rückführung vermeiden, deren Kosten Sie vollständig selbst bezahlen müssen.
- Bei einer freiwilligen Ausreise besteht in der Regel kein Wiedereinreiseverbot wie im Falle einer Abschiebung, sodass unter Beachtung der geltenden Bestimmungen die Einreise nach Deutschland und in die Europäische Union auch zukünftig möglich ist.
Unterstützungsformen
Internationale Organisation für Migration (IOM) - REAG / GARP
Das REAG/GARP Programm unterstützt finanziell und organisatorisch bei der freiwilligen Rückkehr in die Heimat oder bei der Weiterwanderung in ein anderes Land.
Abhängig vom Einzelfall können für die Betreffenden folgende Unterstützungsleistungen gewährt werden:
- Beförderungskosten
- Reisebeihilfen
- Starthilfen
Weitere Informationen in vielen Sprachen erhalten Sie auf dem Informationsportal zu freiwilliger Rückkehr und Reintegration www.returningfromgermany.de
Joint Reintegration Services - JRS
Das JRS-Programm („Joint Reintegration Services“) ist zum 1. April 2022 gestartet und bietet individuelle Reintegrationshilfen für Rückkehrende in ihre Herkunftsländer. Für die Koordinierung dieser Hilfen ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf nationaler Ebene zuständig. Zu den Unterstützungsleistungen zählen unter anderem:
- Hilfestellungen bei Existenzgründungen,
- Beratung bei der Suche und Vermittlung von Arbeitsstellen,
- Vermittlung in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen,
- Hilfe bei Wohnraumsuche,
- Unterstützung in sozialen, medizinischen und rechtlichen Angelegenheiten.
Weitere Informationen in vielen Sprachen erhalten Sie auf
www.returningfromgermany.de/de/programmes/jrs/
Beratungsstellen & Kontakt
Wird Hilfe und Unterstützung bei der Organisation und Durchführung der freiwilligen Ausreise benötigt, so kann sich jeder ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige (keine EU-Bürger) mit Ausreisewunsch oder an einer Ausreise interessierte bei den unten aufgeführten Beratungsstellen informieren. Diese arbeiten eng mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM), dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zusammen:
Behörde für Inneres und Sport | Amt für Migration Hamburg - Rückkehrberatung
Wenn Sie sicher sind, dass Sie in Ihr Herkunftsland zurückkehren und ausreisen möchten, wenden Sie sich an das Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport. Die Beratungen erfolgen am Standort im Bargkoppelstieg:
Amt für Migration
Abteilung für Angelegenheiten der Erstaufnahme
Referat M 41 - Rückkehrberatung
Bargkoppelweg 60, 22145 Hamburg
Telefon: 040 42839-4115
Mail: rueckkehrberatung@amtfuermigration.hamburg.de
Flüchtlingszentrum Hamburg
Das Flüchtlingszentrum Hamburg berät ebenfalls alle Flüchtlinge, Menschen ohne Aufenthaltspapiere und auch Personen, die bereits einen Aufenthaltstitel besitzen.
Zentrale Information und Beratung für Flüchtlinge gGmbH
Adenauerallee 10, 20097 Hamburg
Telefon: 040 28 40 79 – 0
Weiterführende Informationen zum Beratungsumfang erhalten Sie auf der Homepage des Flüchtlingszentrums.