"Gute Innenpolitik lebt von kontinuierlicher, gemeinsamer Arbeit - genau dafür stehen die Arbeitskreise der IMK. Deshalb ist es für mich besonders wichtig, bereits zu Beginn des Vorsitzjahres mit den Vorsitzenden der Arbeitskreise den aktuellen Sachstand, die Herausforderungen und Schwerpunkte zu besprechen, damit die IMK auch künftig gemeinsam mit dem Bund die richtige Weichenstellung für die Innere Sicherheit in Deutschland setzen kann."
Andy Grote, Vorsitzender der IMK
Die meisten Themen, die während der Hauptkonferenzen der Innenministerkonferenz (IMK) bearbeitet werden, werden von den Ständigen Arbeitskreisen (AK) vorbereitet und das ganze Jahr über vorangetrieben. Auf diese Weise entsteht eine enge fachliche Zusammenarbeit über alle Ebenen hinweg.
Den Ständigen Arbeitskreisen gehören die jeweiligen Abteilungsleitungen der Innenressorts der Länder und des Bundes an. Darüber hinaus sind im AK II auch die Präsidenten des Bundeskriminalamtes und der Deutschen Hochschule der Polizei vertreten, während im AK IV der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz an den Sitzungen teilnimmt.
Die sechs ständigen Arbeitskreise (AK) der IMK bilden den ganzen Geschäfts- und Aufgabenbereich des Themas Innere Sicherheit ab:
- AK I - Staatsrecht, Verwaltung und Zuwanderung (u.a. Verfassungsrecht, Ausländerrecht, Datenschutz, Verwaltungsrecht)
- AK II - Innere Sicherheit (unter anderem Gefahrenabwehr, Bekämpfung des Terrorismus, Angelegenheit der Polizei)
- AK III - Kommunale Angelegenheiten
- AK IV - Verfassungsschutz
- AK V - Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung
- AK VI - Organisation, öffentliches Dienstrecht und Personal