Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden Behörde für Inneres und...
Der Verfassungsschutz informiert

Neue Erkenntnisse über das Islamische Zentrum Hamburg

Bisher nicht öffentlich dargestellte Informationen untermauern: ​​​​​​​Das IZH ist ideologisch, organisatorisch und personell ein Außenposten des Teheraner Regimes

  • Innenbehörde
  • Sie lesen den Originaltext
LfV, MH

16. Juli 2021 6:00 Uhr

Seit 1993 berichtet das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) in seinen Jahresberichten über das islamistische „Islamische Zentrum Hamburg“ (IZH) und seine Funktion als Außenposten des iranischen Regimes. Neue, bisher nicht öffentlich dargestellte Informationen und Dokumente untermauern die bisherige Berichterstattung.

Das IZH ist nach Auffassung des LfV nach wie vor als Bestrebung zu werten, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Dabei besteht das besondere Gewicht des IZH als verfassungsfeindliche Bestrebung darin, dass sie nicht offen erkennbar islamistisch auftritt, sondern sich vielmehr als interkulturelle und interreligiöse Begegnungsstätte inszeniert, um als Gesprächspartner in Politik, Kultur und Gesellschaft akzeptiert zu werden.

Die „Blaue Moschee“ an der Außenalster

Das IZH ist seit Anfang der 1960er Jahre in der „Imam-Ali-Moschee“ – auch als „Blaue Moschee“ bekannt – an der Hamburger Außenalster ansässig. Die Moschee wurde zur Gründungszeit von vielen in Hamburg lebenden iranischen Kaufleuten finanziert und diente als religiöser Anlaufpunkt der in der Hansestadt wohnenden Schiiten.

Seit der durch den Ayatollah Ruhollah Musawi Khomeini initiierten sogenannten „islamischen Revolution“ entwickelte sich das IZH zunehmend zum strategischen Außenposten des Teheraner Regimes in Europa. Über das IZH und dessen prägende Mitgliedschaft in zahlreichen Vereinigungen versucht der Iran, religiösen und politischen Einfluss auf in Deutschland und Europa wohnende Schiiten zu nehmen. Dieser Führungsanspruch erstreckt sich nicht nur auf iranische Staatsangehörige, sondern auf alle Schiiten.

Hierüber hat das LfV seit Erscheinen seines ersten öffentlichen Jahresberichts 1993 immer wieder berichtet. Das IZH hat diese Berichterstattung unter den verschiedenen IZH-Leitern in den zurückliegenden Jahrzehnten wiederholt bestritten und auch (bisher allerdings erfolglos) versucht, aus der Berichterstattung des Verfassungsschutzes zu gelangen. Man sei eine rein religiöse Einrichtung, die sich unabhängig von Teheran lediglich um die Glaubensangelegenheiten der in Europa lebenden schiitischen Muslime kümmere. Nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes steht das IZH weiterhin für ein islamistisches Regime, das mit den Werten des Grundgesetzes nicht vereinbar ist.

Weisungsgebundener Außenposten des Teheraner Regimes

Nach Auffassung des Hamburger Verfassungsschutzes bestätigen neuere Informationen und Dokumente die in den Verfassungsschutzberichten geschilderte Rolle des IZH als weisungsgebundener Außenposten Teherans, mit dessen Hilfe der in der iranischen Verfassung verankerte Auftrag des weltweiten Exports der „islamischen Revolution“ umgesetzt werden soll.

So ist das LfV im Besitz aktueller iranischer Dokumente, welche die Weisungsgebundenheit des IZH-Leiters – aktuell Muhammad Mofatteh – an das Regime belegen. In mehreren dieser direkt an Mofatteh gerichteten Schreiben wird er als „geehrter Vertreter des Obersten Führers, Leiter des Islamischen Zentrums Hamburg“ angesprochen oder bezeichnet. Hiermit wird quasi amtlich bestätigt, dass Mofatteh als offizieller Stellvertreter des Khomeini-Nachfolgers Ayatollah Khameneis anzusehen ist.

Aus diesen Dokumenten, darunter offizielle Schreiben der iranischen Staatsführung, ergibt sich darüber hinaus, dass Mofatteh direkt an das „Büro des Revolutionsführers“ angebunden ist, Weisungen erhält und berichtspflichtig ist. Einige Schreiben richten sich generell an Irans Auslandsvertretungen, darunter das IZH. Ein an Mofatteh gerichtetes Schreiben stammt von Groß-Ayatollah Makarem Schirazi, einem bekannten Holocaust-Leugner. Schirazi war Mitglied des „Expertenrats“, eines Verfassungsorgans, welches für die Wahl und Überwachung des Revolutionsführers zuständig ist.

Da schon aufgrund der Vorgaben der iranischen Verfassung Staat und Religion untrennbar miteinander verbunden sind, ist die Selbstinszenierung des IZH als rein religiöse Einrichtung, die von Teheran unabhängig sei, unglaubhaft. Der jeweils amtierende IZH-Leiter wird direkt vom Revolutionsführer eingesetzt und ernannt. Der IZH-Leiter bekleidet dadurch die offizielle Vertreterrolle des Führers in Europa. So heißt es in einem Einladungsflyer zu einer Veranstaltung vom November 2019 in einer schiitischen Einrichtung in Bottrop zur Teilnahme des IZH-Leiters: „Das Iman al-Rida-Zentrum lädt Sie zur Teilnahme an einem Treffen mit Ayatollah asch-Sheich Mohammad Hadi Mofatteh, dem Stellvertreter seiner Eminenz des Herrn Al Khamenei in Europa und Direktor des Imam Ali-Zentrums in der Stadt Hamburg.“  Aufgrund dieser direkten Stellvertreterrolle kommt nur eine linientreue Person für diese Position des IZH-Leiters in Betracht, die sich ideologisch strikt auf Linie des Regimes befindet und sich innerhalb des theokratischen Regimes auf verschiedenen Posten bewährt hat. Auch dies trifft auf den aktuellen Leiter Mofatteh zu.

Persönliche und ideologische Verbindungen des IZH zur Terrororganisation Hizb Allah

Das IZH unterstützt örtliche Strukturen der mit einem Betätigungsverbot belegten terroristischen Hizb Allah. Am 19. Mai 2021 verbot das Bundesministerium des Innern Spendensammelvereine aus dem Organisationsgeflecht der Hizb Allah, unter anderem den in Stade ansässigen Verein „Menschen für Menschen e.V.“ als eine Ersatzorganisation des bereits 2014 verbotenen Vereins „Waisenkinderprojekte e.V.“. Aufgabe dieser Vereine war die Sammlung von Geldern, die den Hinterbliebenen im Kampf getöteter Hizb-Allah-Terroristen zugutekommen. Das LfV Hamburg konnte ein Foto aus dem Internet sicherstellen, das den stellvertretenden IZH-Leiter Seyed Mousavifar als Redner auf einer Veranstaltung von 2019 zeigt. Das Rednerpult ist mit der Fahne des nun verbotenen Hizb-Allah-Vereins „Menschen für Menschen“ geschmückt. Auf dem Facebook-Profil von Mousavifar finden sich verschiedene Postings, in denen er der Hizb Allah huldigt und sie als eine der legitimen Vertreterinnen des schiitischen Islams im Kampf gegen den Westen benennt. Auf diesem Facebook-Profil sind in den vergangenen Jahren weitere Posts mit Hizb-Allah-Bezügen und Huldigungen der Einheit mit weiteren relevanten Akteuren des schiitischen Islamismus festzustellen, darunter die al Hashd al-Shaabi und die Iranischen Revolutionsgarden (die Khamenei unterstehen).

Darüber hinaus hat auch ein hochrangiger sogenannter Reisescheich der Hizb Allah das IZH besucht und dort Gespräche mit IZH-Führungspersönlichkeiten geführt. Dem LfV liegen Erkenntnisse vor, dass Hizb-Allah-Anhänger das IZH nicht zufällig besuchen, sondern aufgrund von Kennverhältnissen und der Nähe der ideologisch-religiösen Einstellungen zu IZH-Vertretern. Ein Beleg für diese weltanschauliche Nähe ist zudem die Tatsache, dass das IZH im von Khomeini 1970 in Najaf verfassten Buch „Der Islamische Staat“ Hassan Nasrallah zitiert, seit 1992 Generalsekretär der Hizb Allah. Das Bundesministerium des Innern hat mit Verfügung vom 26. März 2020 die Betätigung der Hizb Allah in Deutschland verboten, da deren Tätigkeit Strafgesetzen zuwiderläuft und sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Ein Ziel der Hizb Allah ist die Vernichtung Israels.

„Steinigungen“, „Peitschenhiebe“, Antisemitismus: Das IZH gibt Bücher heraus, deren Inhalte mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren sind

Das IZH gibt nach wie vor zusammen mit dem islamistischen Verlag Eslamica das vom ersten iranischen Revolutionsführer Khomeini stammende Buch „Der Islamische Staat“ heraus. Der Inhalt dieses Buches ist auch heute noch ein bindender ideologischer Grundpfeiler des theokratischen Regimes, dessen Vorgaben sich in der iranischen Verfassung niedergeschlagen haben. Wesentliche Inhalte stehen zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes in einem diametralen Gegensatz. Den Vorgaben Khomeinis zufolge habe sich das gesamte staatliche Handeln ausschließlich am islamischen Recht – der Scharia – zu orientieren. Auf zahlreichen Seiten wird der Demokratie und der Volkssouveränität eine klare Absage erteilt. Auch die Justiz sei an diesen Maßstäben auszurichten, der jeweilige Revolutionsführer sei zugleich oberster Staatenlenker, religiöses Oberhaupt und oberster Richter. Diese Rolle kommt seit dem Tod Khomeinis im Jahr 1989 dessen Nachfolger Ayatollah Khamenei zu.

Das Buch „Der Islamische Staat“ wird in der aktuellen Auflage durch keine Kommentare oder Relativierungen – weder in historischer noch in räumlicher oder politischer Hinsicht – in die aktuellen Gegebenheiten eingeordnet. So muss sich das IZH dessen Inhalt nach Auffassung des Verfassungsschutzes zurechnen lassen. Dies gilt unter anderem auch für die in diesem Buch propagierten und als unabwendbar dargestellten sogenannten Hadd-Strafen (Körperstrafen), die bei gewissen Vergehen zu verhängen seien. Diesen Vorschriften zufolge sind bei Ehebruch die Frauen und Männer zu steinigen, religiöse Abweichler auszupeitschen und Homosexuelle öffentlich hinzurichten. Diese eklatant gegen die Menschenwürde verstoßenden Strafen werden im Iran nach wie vor vollzogen. So wurden nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen seit Beginn der islamischen Revolution mehr als 4.000 homosexuelle Männer öffentlich an Kränen erhängt.

Darüber hinaus enthält das Buch zahlreiche antisemitische Stereotypen. So heißt es über die „Zionisten und deren Hintermänner“, dass sie beabsichtigen, „die ganze Welt unter ihr Regiment zu bringen. Und da sie eine verschlagene, listige und emsige Bruderschaft sind“, sei zu befürchten, dass sie „eines Tages – was Gott verhüten möge – ihr Ziel erreichen“.

Diese antisemitische Grundhaltung ist auch eine Leitlinie des Teheraner Regimes, nach dessen Auffassung der Staat Israel als „Krebsgeschwür“ kein Existenzrecht besitze und zerstört werden müsse.

Informationen über weitere vom IZH herausgegebene Bücher finden Sie im folgenden Anhang.

Anhang mit Zitaten, Informationen und Erläuterungen

Auch in der vom IZH erstmals 1992 übersetzten und herausgegebenen Publikation des iranischen Revolutionärs und Religionssoziologen Ali Schariati „Zur westlichen Demokratie“ finden sich zahlreiche Thesen, die im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen und insgesamt eine tiefe Verachtung demokratischer Werte ausdrücken. Zudem ist das IZH Herausgeber des Buches „Antworten auf Rechtsfragen Band 2“ des aktuellen iranischen Revolutionsführers Ali Khamenei. Die in dieser Publikation zum Ausdruck kommende feindliche Haltung gegenüber westlich-demokratischer Gesellschaftsordnungen und insbesondere gegen den Staat Israel werden vom IZH kommentarlos übernommen. 

Weitere Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen:

Der Verein „Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland e.V.“ (IGS) ist bundesweites Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzverbundes; er wurde 2009 auf Initiative des IZH gegründet und weist ebenfalls Bezüge zur Hizb Allah auf. Der erste Vorsitzende der IGS, Ayatollah Ghaemmaghami, war von 2004 bis 2008 Imam und Leiter des IZH; sein Nachfolger als IZH-Leiter (2009 bis 2018), Ayatollah Ramezani, war Vorsitzender des Gelehrtenrates der IGS.

Zum Khomeini-Buch „Der Islamische Staat“

Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Text durch das IZH findet nicht statt, im Gegenteil: Im Vorwort zur Neuauflage wird betont, dass der Text „sprachlich komplett überarbeitet und durch viele erklärende Fußnoten ergänzt“ wurde. Zahlreiche Textpassagen richten sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung.

Einige Beispiele:


S. 17, Vowort von Khomeini zum Thema Körperstrafen:

„Doch wenn sie tatsächlich gegen Unzucht und Verderb – und Trunkenheit ist ein typisches Beispiel dafür – einschreiten und Alkoholgenuss mit achtzig Hieben, Unzucht (illegalen Beischlaf) mit hundert Hieben und Ehebruch mit Steinigung strafen würden, so wird das sogleich als katastrophal und unmenschlich verschrien.“


Dazu die Herausgeber (IZH, Verlag Eslamica) nüchtern erläuternd in einer Fußnote:

„Im islamischen Strafrecht gehört „Tubut Ihsan“ (Ehebruch) zu jenen Vergehen, die bei Erfüllung der schwierig erfüllbaren Beweisumstände die Steinigung erfordern. Als Ehebrecher bzw. Ehebrecherin gelten jener Mann bzw. jene Frau, die volljährig und zurechnungsfähig sind und, obwohl verheiratet, Ehebruch begehen.“


Khomeini weiter:

„Wie grausam, wie brutal, welch rohes Gesetz!‘ - so heißt es dann. Und natürlich: ‚Ein Gesetz, welches auf die Araber zurückzuführen ist.‘ Dabei ist das islamische Strafrecht gegeben worden, um die menschliche Gesellschaft vor Unheil und Verderb zu bewahren. Unheil und Verderbnis sind inzwischen dermaßen angewachsen, dass Generationen verelenden, die Jugend geradezu versumpft und Arbeiten und Dinge, die getan werden müssen, brachliegend stagnieren. Alles ist auf Seichtigkeit und pure Sinneslust aus, zu dem Tore und Türen geöffnet wurden, die propagiert und gehuldigt, ,extremisiert‘ und immer mehr in Umlauf gebracht werden. Und wenn nun der Islam anordnet, dass eine verderbte und Verderben fördernde Person vor den Augen der Öffentlichkeit auszupeitschen ist, um Unheil und Unzucht von der Gesellschaft und der jungen Generation abzuwenden, so ist das als roh und brutal anzuprangern?! […] Aber wenn der Islam, um des Schutzes und Wohles der menschlichen Gesellschaft willen, Gesetze erlässt, wenn er zu Kampf und Verteidigung gegen Unrecht, Tyrannei und Verderben aufruft oder ein paar Unheilstifter hinrichten lässt, so wird über ihn und seine Anordnungen gelästert. Dann wird er verunglimpft und über ihn gesagt: ,Warum ist er so brutal?!‘ “


Dazu wiederum erläuternd die Herausgeber:

„Laut islamischem Gesetz haben eine Anzahl von Gläubigen einem Hudud-Strafvollzug beizuwohnen. Die schiitische Fuqaha plädieren im Zusammenhang mit der Bestrafung für Ehebruch und Qazf (Straftat der falschen Beschuldigung von jmd. als Ehebrecher) für die Beibehaltung dieser Tradition und berufen sich in Bezug auf den erstgenannten Fall auf den zweiten Vers der Sura Nur: ,… und eine Gruppe der Gläubigen hat der Bestrafung der Ehebrecher als Augenzeugen beizuwohnen‘. Unter anderem deswegen, damit die Anwesenden vorgewarnt werden und sich niemals bzw. niemals mehr einer solchen Verwerflichkeit schuldig machen.“


S. 23, Vorwort von Khomeini:

„Nebenbei, dass Religion und Politik voneinander zu trennen seien und die islamische Geistlichkeit sich nicht um Soziales und Politik zu kümmern habe, ist ebenfalls etwas, dass die kolonialistische Welt verkündet und in Umlauf gesetzt hat. So sprechen die ,Kuffar‘“.

Die Herausgeber erläutern in ihrer Fußnote lediglich den Begriff „Kuffar“: „Kafir (Pl.: Kuffar): Gottloser, den Einen Gott Leugnender, Atheist.“


S. 48f., Instrumentalisierung des Islam, Gott gebe die Gesetze vor:

„Der islamische Staat ist ein Staat des Wortes bzw. der Gebote Gottes. Das heißt, Land und Bevölkerung werden mittels der göttlichen Gebote und Weisungen regiert. Der Unterschied zwischen der islamischen Regierung und anderen konstitutionellen Regierungsformen, seien sie monarchistischer oder republikanischer Art, beruht genau darin. Nämlich, dass in Letzteren die Volksvertreter, gegebenenfalls gemeinsam mit dem Monarchen, die Gesetze konstruierten, derweil im islamischen System es der Erhabene Gott ist, der die Gesetze vorgibt und in dessen Hand die eigentliche Legislative liegt. […] Das, was der Mensch will und für richtig hält, selbst wenn es der Prophet wäre, hat auf das Gottesgesetz keinen Einfluss. Alle haben sich dem göttlichen Willen zu beugen.“

Eine Kommentierung/Distanzierung der Herausgeber erfolgt nicht.



Zitate aus dem vom IZH übersetzten und herausgegebenen Buch „Zur westlichen Demokratie“ (zweite Auflage von 2013) von Ali Schariati:


S. 3, Vorwort des IZH:

 „Der Islam kennt keine Trennung von Religion und Politik.“

S. 8ff., Ablehnung und Delegitimierung des demokratischen Mehrheitsprinzips:

 „Veränderungen, Fortschritte und Reformen sind nicht revolutionär; sie dienen der Erhaltung und Festigung des Systems. Ohne Zweifel ist die höchste und beste Regierungsform im Hinblick auf dieses Ziel die Demokratie, denn das Volk wird denjenigen wählen, der ihm am besten gefällt, d.h. denjenigen, der die gleiche Vorstellung und Überzeugung hat, sich auf die Traditionen stützt, sie schützt und den Weg beschreitet, den alle oder die Mehrheit gehen. Ist jedoch eine aufgeklärte Gruppe mit dem bestehenden Zustand der Gesellschaft unzufrieden und wünscht schnelle und revolutionäre Veränderungen in den Ansichten, Vorstellungen und herrschenden Traditionen der Gesellschaft, so wird sie keine Mehrheit der Bevölkerung bekommen. Die Mehrheit bekommen nur diejenigen, die als Bewahrer des herrschenden Zustandes auftreten. Also wird die Regierung, die mit den Stimmen des Volkes bzw. den Stimmen der Mehrheit gewählt wird, zum Bewahrer der Ansichten der Mehrheit. […] Unter welchen Voraussetzungen sollte eine Gesellschaft ihren Führer, ihr Führungssystem wählen? Wer sollte am besten den Führer wählen? Er sollte sicherlich durch diejenigen gewählt werden, die wissen, was die beste Führung ist. Hat die Mehrheit irgendeiner Gesellschaft jemals erkennen können, welches das beste Führungssystem für die Menschen ist?“


S. 14f., Delegitimierung demokratischer Wahlen:

„Die verfälschte Stimmung erzeugt man Tag und Nacht offen, aber mit größtem Wissen und Können in den Köpfen und Herzen des Volkes, ohne dass die Betroffenen sich dessen bewusst sind. Hier fängt die wirkliche und tatsächliche Demokratie an. Danach ist nämlich jeder Bürger wirklich frei, seine Stimme dem zu geben, der ihm am besten gefällt, der seine Gedanken beschäftigt, der sein Vertrauen besitzt und dessen Tugenden und Vorteile ihm genauestens bekannt sind. Seine Stimme wird in aller Korrektheit behandelt, aus der Wahlurne geholt und in größter Eile gezählt. So erhalten diejenigen in den Parlamenten ein Mandat, die sich in den Köpfen der Menschen und in ihren Herzen einen Platz erobert hatten. Und das ist die natürliche und legale Verfälschung!“


S. 23ff., Ablehnung von Demokratie und Volkssouveränität, notwendiger revolutionärer Bruch

„Jedermann weiß, dass der maskierte Feind viel gefährlicher ist. Diktatur ist wie das Gift in einer beschrifteten Flasche, das unter Zwang verabreicht wird. Demokratie in einer rückständigen Gesellschaft hingegen wie der Leckerbissen, der vergiftet wird. […] Daher vertrauen die neuen revolutionären Regime die Geschicke der Revolution nach ihrem politischen Sieg, der noch sehr oberflächlich und unvollständig ist, niemals der Demokratie an. Sie stützen sich nicht auf die Stimmen der Mehrheit, die keine eigene Meinung hat […] Sie dürfen sich nicht von der Versuchung des westlichen Liberalismus irreleiten lassen, die Revolution nicht einer solchen Gesellschaft der Demokratie der Zahlen anvertrauen, die Bewegung, die Ideologie und die Erfolge der Revolution nicht der Gefahr politischer Machenschaften, innerer Auseinandersetzungen, Feindschaften der Politiker, Abenteurer und Demagogen des Marionettentheaters der Flügelkämpfe, der vom ausländischen Feind aus-gehenden Versuchung durch Geld und Betrug und der Unwissenheit einiger noch ungebildeter, nachahmender, dekadenter und sklavenhafter Teile der Masse, die ihre Stimme für eine kärgliche Mahlzeit verkauft, aussetzen. […] Die engagierte geistige Führung, die die Bewegung hervorgerufen hat, bestimmt solange die Staatsgewalt, bis die zerstörerischen und korrupten Kräfte beseitigt, die inneren gesellschaftlichen Gefahren überwunden und die sozialen Verhältnisse geordnet sind.“



Zitate aus dem vom IZH herausgegebenen Buch von Ayatollah Khamenei „Antworten auf Rechtsfragen Band 2“


S. 34f., zu Israel:

„Man ist zur Unterlassung jeglichen Handelns, der zum Vorteil des Besatzers Israel führt, welcher räuberisch und feindlich gegenüber dem Islam und den Muslimen ist, verpflichtet. Der Import und die Verbreitung dieser Waren, aus deren Herstellung und Verkauf die Besatzer Nutzen ziehen, ist für niemanden erlaubt, und der Kauf von ähnlichen Waren wie diesen ist für Muslime ebenfalls nicht erlaubt, weil diese Waren Verdorbenes und Schädliches für den Islam und die Muslime beinhaltet.“


S. 44, feindliche westliche Kultur:

 „Das Tragen einer Krawatte und Ähnlichem, was zur Kleidung und zum Kostüm der Nicht-muslime gehört, so dass dieses Tragen zur Verbreitung der feindlichen westlichen Kultur führt, ist nicht erlaubt. Dieses Urteil ist nicht nur auf die Bürger des Islamischen Staates begrenzt.“


Weitere Informationen und Erläuterungen:

Alle Medien im Iran stehen unter staatlicher Zensur. Aufgrund dieser strikten Kontrolle steht der Iran regelmäßig auf den untersten Plätzen der Rangliste der Pressefreiheit, die von der Organisation „Reporter ohne Grenzen“ jährlich veröffentlicht wird (2021: Platz 174 von 180).  Als Mitglied des Gremiums der Rundfunksender der Islamischen Republik Iran war IZH-Leiter Mofatteh Teil dieses staatlichen Kontrollsystems, das darüber wacht, dass die öffentliche Berichterstattung im Einklang mit den Werten der „Islamischen Revolution“ steht.

Die Bundesregierung kritisiert seit Jahren die Menschenrechtslage im Iran
„Die schwierige Menschenrechtssituation in Iran hat sich im Berichtszeitraum weiter verschärft. Nach sozialen Unruhen im November 2019 hat das Regime zivile und politische Rechte weiter eingeschränkt, vor allem die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Die Pressefreiheit wird durch gesetzliche Vorgaben und Selbstzensur eingeengt. Iran ist weltweit das Land mit den zweitmeisten Hinrichtungen. […] Das Justizsystem ist weder unabhängig noch transparent. […] Frauen sind rechtlich, wirtschaftlich und gesellschaftlich diskriminierenden Vorschriften ausgesetzt. […] Religiöse und ethnische Minderheiten sind in unterschiedlichem Maße Diskriminierungen ausgesetzt.“

[Quelle: Auswärtiges Amt, Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik. Berichtszeitraum 1. Oktober 2018 bis 30. September 2020, S. 270.]

UN-Sonderberichterstatter fordert Untersuchung der Massenhinrichtungen und die Rolle des designierten iranischen Präsidenten Ebrahim Raisi
Im Juni 2021 forderte der UN-Sonderberichterstatter für die Menschenrechtslage im Iran, Javaid Rehmann, in einem Reuters-Interview eine unabhängige Untersuchung der Massenhinrichtungen im Iran, bei denen 1988 Tausende politische Gefangene ums Leben kamen. Rehmann forderte zudem, dass dabei auch die Rolle des neuen Präsidenten Raisi untersucht werden müsse und sprach in diesem Kontext von „sehr ernsten Besorgnissen.“ Ebenfalls im Juni 2021 forderte Amnesty International, dass sich Raisi wegen schwerer Menschenrechtsverbrechen international strafrechtlich verantworten müsse.

Theokratie – wenn sich der Staat auf göttliche Gesetze beruft
Das Wort „Theokratie“ rührt aus dem Altgriechischen her („Gottesherrschaft“). In einem theokratischen Staat legitimieren die Machthaber ihre Autorität und Herrschaft, indem sie sich auf einen göttlichen Willen berufen. Die Herrscher sind sowohl politische als auch religiöse Führer, und auch vom Volk gewählte Politiker werden von religiösen Führern streng kontrolliert. Theokratien sind meist repressiv und totalitär, unterdrücken Pluralismus und Meinungsfreiheit und beanspruchen oberste Autorität in Fragen der Ethik, Moral, Weltanschauung und sogar des Lebensstils. Theokratie und freiheitliche demokratische Grundordnung schließen sich aus.

Den Inhalt dieses Beitrages bieten wir Ihnen im folgenden Download als PDF an.


Download

Neue Erkenntnisse über das Islamische Zentrum Hamburg

PDF herunterladen [PDF, 903,2 KB]