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Der Verfassungsschutz informiert

Verbot des Islamischen Zentrum Hamburg (IZH)

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Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat am 24. Juli 2024 das „Islamische Zentrum Hamburg e.V.“ (IZH) mit seinen bundesweiten Teilorganisationen verboten, da es eine extremistische Organisation des Islamismus ist, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.

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Verbot des Islamischen Zentrum Hamburg (IZH)
Verbot des Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) LfV Hamburg

Ausschlaggebend für ein Verbot waren insbesondere Erkenntnisse des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz, welches das IZH seit Jahrzehnten intensiv im Fokus hat. Das „Islamische Zentrum Hamburg e.V.“ war ein bundesweit tätiger Verein. Sein Zweck und seine Tätigkeit richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Am frühen Morgen des 24. Juli 2024 erfolgten Durchsuchungen in mehreren Bundesländern, Schwerpunkt war Hamburg. Betroffen waren Personen und Objekte, die dem IZH und seinen mutmaßlichen Teilorganisationen zugeordnet werden. Im Rahmen des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens hatte das BMI bereits im November 2023 zahlreiche Durchsuchungen durchführen lassen. 

Sehen Sie hier das Statement des Ersten Bürgermeisters der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Peter Tschentscher.

Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung der Behörde für Inneres und Sport Hamburg. Auf X (ehemals Twitter) äußert sich Innensenator Andy Grote zum IZH Verbot.

Senator Andy Grote
Daniel Reinhardt / Senatskanzlei Hamburg


Statement von Torsten Voß, Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz:

Seit dem ersten öffentlichen Hamburger Verfassungsschutzbericht, der vor mehr als 30 Jahren erschien, informiert das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg über das IZH, den iranischen Einfluss und den schiitischen Islamismus – Beobachtungsobjekt ist das IZH schon deutlich länger. Bis zum heutigen Tage war das IZH nach Bewertung des LfV Hamburg ein wichtiges Instrument Teherans zur Etablierung einer antidemokratischen und antisemitisch geprägten iranischen Staatsideologie innerhalb Deutschlands und Europas. Mit seiner Entscheidung vom 27. Juni 2023 bestätigte das Verwaltungsgericht Hamburg die Rechtmäßigkeit der Berichterstattung des LfV Hamburg über das IZH als extremistische und vom Iran gesteuerte Einrichtung. Das LfV Hamburg konnte mit seinen Erkenntnissen maßgeblich dazu beitragen, dass das Verbotsverfahren eingeleitet wurde und nunmehr erfolgreich war. Auch künftig wird der Hamburger Verfassungsschutz jede Form des Extremismus im Fokus behalten und die Öffentlichkeit, wann immer möglich, als Frühwarnsystem der Demokratie informieren.“

LfV Hamburg


Dieser am 24. Juli 2024 erstellte Beitrag wurde am 29. Juli 2024 aktualisiert und ergänzt.

Weitere Auskünfte zum Verbot des IZH erhalten Sie in der Pressemitteilung des BMI, sowie über die BMI-Pressestelle (Telefon: 030 18681 11022, E-Mail: Presse@bmi.bund.de).

Nähere Informationen zum Islamischen Zentrum Hamburg finden Sie auch im aktuellen Verfassungsschutzbericht ab Seite 54ff und im Folgenden:

Islamisches Zentrum Hamburg (IZH)

In Hamburg befand sich eine wichtige proiranische Einrichtung, die an der Außenalster gelegene schiitische „Imam Ali-Moschee“, deren Trägerverein das „Islamische Zentrum Hamburg e.V.“ (IZH) war.

Vertreter des Revolutionsführers Khamenei

Die Position des IZH-Leiters wird traditionell mit einem linientreuen Anhänger der iranischen Staatsdoktrin und der islamischen Revolutionsziele besetzt. Er gilt als Vertreter des Revolutionsführers Khamenei in Europa und in der schiitischen Gemeinde als religiöser Repräsentant des Iran. Seit August 2018 ist Dr. Mohammad Hadi Mofatteh Leiter des IZH. Der langjährige IZH-Leiter Dr. Reza Ramezani wurde in den Iran zurückbeordert. Mofatteh ist ein versiert geschulter Vertreter des gegenwärtigen Regimes in Teheran. Seine Familie ist fest in die staatlich-religiöse Elite des Iran eingebunden. Er selber agierte langjährig in verschiedenen Führungsfunktionen staatlich gelenkter Medienstellen. Das IZH ist eines der wichtigsten Zentren seiner Art in Europa, das von schiitischen Muslimen verschiedener Nationalitäten als zentrale religiöse Anlaufstelle genutzt wird. In der Moschee finden seit Jahrzehnten regelmäßig Gebetsveranstaltungen sowie eine Vielzahl religiöser Feierlichkeiten statt. Zudem werden diverse Lehrveranstaltungen angeboten, so etwa islamischer Religionsunterricht für Kinder und Unterricht in den Sprachen Arabisch, Farsi und Deutsch.

In der Öffentlichkeit treten Funktionäre und Unterstützer des IZH gemäßigt auf und suchen aktiv den gesellschaftlichen Kontakt, zum Beispiel mit Einladungen zum „Tag der offenen Moschee“ der Organisation von Diskussionsveranstaltungen. In Hamburg wirkte das IZH bis November 2021 in führender Position in der islamischen Organisation „Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg e.V.“ (SCHURA), einem Zusammenschluss zahlreicher Moschee-Trägervereine, mit. Am 18. November 2022 informierte das IZH in einer Pressemitteilung, dass es ab sofort nicht mehr der SCHURA angehöre. Auf Bundesebene sind Vertreter des IZH in der „Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland e.V.“ (IGS) aktiv, auf europäischer Ebene in der „Islamisch-Europäischen Union der Schia-Gelehrten und Theologen“ (IEUS). Die IGS und IEUS werden vom Verfassungsschutz beobachtet.

Das IZH ist ebenfalls Mitglied im „Zentralrat der Muslime in Deutschland“ (ZMD), wobei diese Mitgliedschaft satzungsgemäß von Seiten des ZMD ausgesetzt wurde. Grund hierfür waren Durchsuchungen in den Räumlichkeiten des IZH am 16. November 2023 In Deutschland existiert eine Reihe schiitisch-islamischer Zentren und Organisationen. Das IZH hat in der Vergangenheit ein bundesweites Kontaktnetz aufgebaut und übt nach Einschätzung des LfV Hamburg auf Schiiten unterschiedlicher Nationalität sowie die schiitisch-islamischen Moscheen und Vereine Einfluss aus, bis hin zur vollständigen Kontrolle. Das IZH publizierte in Zusammenarbeit mit einem islamistischen Verlag das vom ersten iranischen Revolutionsführer Khomeini stammende Buch „Der Islamische Staat“ [Anmerkung: Es besteht kein Bezug zu der gleichnamigen sunnitischen Terrororganisation]. Der Inhalt dieses Buches ist auch heute noch ein bindender ideologischer Grundpfeiler des theokratischen Regimes, dessen Vorgaben sich in der iranischen Verfassung niedergeschlagen haben. Wesentliche Inhalte stehen in einem diametralen Gegensatz zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes.

Buch: "Der islamische Staat" Montage LfV HH

Den Vorgaben Khomeinis zufolge habe sich das gesamte staatliche Handeln ausschließlich am islamischen Recht – der Scharia – zu orientieren. Auf zahlreichen Seiten wird der Demokratie und der Volksouveränität eine klare Absage erteilt. Auch die Justiz sei an diesen Maßstäben auszurichten, der jeweilige Revolutionsführer sei sogleich oberster Staatenlenker, religiöses Oberhaupt und oberster Richter. Diese Rolle kommt seit dem Tod Khomeinis im Jahr 1989 dessen Nachfolger Ayatollah Khamenei zu. Das Buch „Der Islamische Staat“ wird in der aktuellen Auflage durch keinerlei Kommentar oder Relativierung – weder in historischer noch in örtlicher oder politischer Hinsicht – in die aktuellen Gegebenheiten eingeordnet. Auf der Rückseite des Buches ist das Logo des IZH mit dem Hinweis „In Kooperation mit: Islamischen Zentrum Hamburg www.izhamburg.de“ abgedruckt. Dies ist als tatsächlicher Anhaltspunkt in die Gesamtbewertung des IZH als extremistische Organisation des Islamismus eingeflossen. Dies gilt unter anderem auch für die in diesem Buch propagierten und als unabwendbar dargestellten Hadd-Strafen (Körperstrafen), die bei gewissen Vergehen zu verhängen seien. Diesen Vorschriften zufolge sind beispielsweise bei Ehebruch die „schuldigen“ Frauen und Männer zu steinigen, religiöse Abweichler auszupeitschen und Homosexuelle öffentlich hinzurichten. Diese eklatant gegen die Menschenwürde verstoßenden Strafen werden im Iran nach wie vor vollzogen. Darüber hinaus enthält das Buch zahlreiche antisemitische Stereotypen. So heißt es über die „Zionisten und deren Hintermänner“, dass sie beabsichtigten, „die ganze Welt unter ihr Regiment zu bringen. Und da sie eine verschlagene, listige und emsige Bruderschaft sind“, sei zu befürchten, dass sie „eines Tages – was Gott verhüten möge – ihr Ziel erreichen“. Damit ist das IZH nach Bewertung des LfV Hamburg ein wichtiges Instrument des Teheraner Regimes zur Etablierung einer antidemokratischen und antisemitischen Ausrichtung des schiitischen Islam nach Vorbild der iranischen Staatsideologie innerhalb Europas. 

Klage des IZH

Im Dezember 2020 reichte das IZH eine Unterlassungsklage gegen seine Nennung in den Hamburger Verfassungsschutzberichten der Jahre 2018 und 2019 ein. Mit seiner Entscheidung vom 27. Juni 2023 bestätigte das Verwaltungsgericht Hamburg die Rechtmäßigkeit der Berichterstattung des LfV Hamburg über das IZH als extremistische und vom Iran gesteuerte Einrichtung sowie seine Einstufung als extremistische Gruppierung. Einzelne Aussagen im Verfassungsschutzbericht des Jahres 2019 bewertete das Gericht als nicht hinreichend genug belegt, sodass sie nicht als gesicherte Erkenntnisse gelten konnten. Das Gericht sprach während der Verhandlung auch den Beweisnotstand an, dem Verfassungsschutzbehörden regelmäßig unterliegen, da sie geheimhaltungsbedürftige Erkenntnisse nicht offenlegen dürfen. Dieser Umstand bewirke aber keine Erleichterung der die Verfassungsschutzbehörde treffenden Beweislast. Das IZH hat gegen das Urteil das Rechtsmittel der Berufung eingelegt, das Verfahren ist derzeit beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht anhängig. 

Vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren gegen das IZH

Durchsuchung des IZH Michael Arning

Am 9. November 2022 nahm der Deutsche Bundestag den Antrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und FDP mit dem Tenor „Protestbewegung im Iran unterstützen – Druck auf das Regime in Teheran erhöhen“ an, in dem gefordert wurde, „zu prüfen, ob und wie das ‚Islamische Zentrum Hamburg‘ als Drehscheibe der Operationen des iranischen Regimes in Deutschland geschlossen werden kann“ (Drucksache 20/4329, S. 6 Nr. 23). Daraus resultiert, dass die Bundesregierung auf Grundlage dieses Beschlusses mit der Prüfung einer möglichen Schließung des IZH beauftragt wurde. Im Rahmen dieser Prüfung wurden am 16. November 2023 in sieben Bundesländern insgesamt 54 Vereins- und Privatobjekte sowie Konten durchsucht, die in einer Verbindung mit dem IZH stehen. Grundlage für diese Durchsuchungen war ein derzeit anhängiges vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat nach § 4 Vereinsgesetz gegen das IZH sowie seine Teilorganisationen. In Hamburg waren neben dem IZH weitere 30 Vereins-, Privatobjekte sowie Konten von den Durchsuchungsmaßnahmen betroffen. Bei den Durchsuchungen wurden zahlreiche Schriftstücke, Flyer sowie Laptops, Mobiltelefone und andere elektronische Datenträger sichergestellt, die derzeit ausgewertet werden. Des Weiteren wurde ebenfalls ein hoher Bargeldbetrag in den Räumlichkeiten der Blauen Moschee an der Außenalster gefunden und beschlagnahmt.