Es ist aus humanitären Gründen weiterhin geboten, syrischen Staatsangehörigen, die vom Bürgerkrieg in Syrien betroffen sind, den Weg zu einer Aufenthaltserlaubnis zu ermöglichen, sofern sie enge verwandtschaftliche Beziehungen zu in Hamburg lebenden aufenthaltsberechtigten Personen haben, die bereit und in der Lage sind, den Lebensunterhalt ihrer Verwandten während des Aufenthalts in Deutschland zu sichern.
Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat in II.7 der Anordnung Nr. 2/2015 (in der mit Anordnung Nr. 1/2017 vom 21.11.2017 zu II.1 erweiterten Fassung) bis zum 30. November 2024 galt. Sämtliche nach dem Datum eingehende Anträge gelten als verfristet und werden nicht bearbeitet.
In dem unten auf dieser Seite zum Download angebotenen Merkblatt der Visastelle Hamburg werden die allgemeinen Informationen zum Aufnahmeprogramm zusammengefasst.
Die wichtigsten Fragen zum Hamburger Landesaufnahmeprogramm werden in einem FAQ beantwortet.