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Hamburger Aufnahmeprogramm

Hinweise zum Familiennachzug für syrische Staatsangehörige

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Syrische Staatsangehörige, die vom Bürgerkrieg in Syrien betroffen sind, können aufgrund einer Anordnung der Behörde für Inneres und Sport ein Visum für einen dauerhaften Aufenthalt in Hamburg beantragen, sofern sie enge verwandtschaftliche Beziehungen zu Personen haben, die in Hamburg aufenthaltsberechtigt sind.

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Es ist aus humanitären Gründen weiterhin geboten, syrischen Staatsangehörigen, die vom Bürgerkrieg in Syrien betroffen sind, den Weg zu einer Aufenthaltserlaubnis zu ermöglichen, sofern sie enge verwandtschaftliche Beziehungen zu in Hamburg lebenden aufenthaltsberechtigten Personen haben, die bereit und in der Lage sind, den Lebensunterhalt ihrer Verwandten während des Aufenthalts in Deutschland zu sichern.

In dem unten auf dieser Seite zum Download angebotenen Merkblatt der Visastelle Hamburg werden die allgemeinen Informationen zum Aufnahmeprogramm zusammengefasst. Darüber hinaus ist der Antrag auf Vorabzustimmung im Visumverfahren verlinkt.

Die wichtigsten Fragen zum Hamburger Landesaufnahmeprogramm werden in einem FAQ beantwortet. 

Download

Merkblatt zum Hamburger Aufnahmeprogramm für in Deutschland lebende Angehörige syrischer Flüchtlinge

PDF herunterladen [PDF, 174,4 KB]

Antrag auf Vorabzustimmung im Visumverfahren im Rahmen des Hamburger Aufnahmeprogramms für syrische Flüchtlinge

PDF herunterladen [PDF, 302,2 KB]

Anordnung der Verlängerung des Landesaufnahmeprogramms Syrien (02/2024)

PDF herunterladen [PDF, 343,9 KB]

Weitere Informationen

FAQ Syrische Familienangehörige

Auf dieser Seite werden die wichtigsten Informationen zum Hamburger Landesaufnahmeprogramm für syrische Staatsangehörige in einem FAQ zur Verfügung gestellt.