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Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Das neue Gesetz ist am 27. Juni 2024 in Kraft getreten

  • Innenbehörde

Einbürgerungen erfolgen seit dem Inkrafttreten gemäß der neuen Rechtsgrundlage

  • Innenbehörde
Amt für Migration

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde am 19. Januar 2024 im Bundestag beschlossen, ist am 26.03.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und ist am 27.06.2024 in Kraft getreten.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Eine Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit ist nicht mehr notwendig,
  • die benötigten Aufenthaltszeiten werden auf fünf Jahre bzw. drei Jahre (bei besonderen Integrationsleistungen) verkürzt,
  • für einen Anspruch auf Einbürgerung muss der Lebensunterhalt für sich und die eigenen Familienangehörigen grundsätzlich ohne Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch bestritten werden können,
  • zusätzlich zu dem bisherigen Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung müssen sich Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber zukünftig auch zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, bekennen.

Bitte beachten Sie außerdem:

Von der Staatsangehörigkeitsabteilung des Amts für Migration der Behörde für Inneres und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg eingebürgerte Personen, deren Einbürgerung nach § 10 Abs. 3a Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in der zur Zeit der Einbürgerung geltenden Fassung mit der Auflage versehen wurden, den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit herbeizuführen, müssen diese Auflage nicht weiter verfolgen und können sie als gegenstandslos betrachten.

Die Auflagen haben sich durch die mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) am 27. Juni 2024 nachträglich geänderte Rechtslage erledigt. Die Rechtsgrundlage des § 10 Abs. 3a StAG ist mit dem Inkrafttreten des StARModG ersatzlos entfallen.“

Ihr Weg zur Einbürgerung beginnt hier:

Prüfen Sie gerne vorab mit dem Quick-Check, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.

Stellen Sie anschließend ganz einfach Ihren Antrag online. Bitte beachten Sie, dass postalisch eingehende Einbürgerungsanträge die Bearbeitungszeit erheblich erhöhen können.

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuell sehr hohen Antragszahlen beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Einbürgerungsantrags aktuell 13 Monate. Wir bitten darum, von vorzeitigen Sachstandsanfragen abzusehen.