Deutsche Staatsbürger, die nicht in Hamburg gemeldet sind, können ihren Reisepass oder einen Kinderreisepass im Amt für Migration beantragen. Bis zum 18. Lebensjahr muss das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) vorliegen. Die Vorsprache der antragstellenden Person ist erforderlich. Ihren alten Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass müssen wir nach Ablauf der Gültigkeit einziehen.
Gültigkeit: Für Personen über 24 Jahren ist der Reisepass 10 Jahre gültig. Für Personen unter 24 Jahren ist er 6 Jahre gültig. Der Kinderreisepass ist 6 Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres.
Personalausweise werden in den Hamburger Kundenzentren beantragt.
Die Aufbewahrungsfrist für im Pass- und Ausweisregister gespeicherten Daten (unter anderem Lichtbild und Unterschrift) endet fünf Jahre nach Ablauf der Gültigkeit eines Ausweisdokumentes. Sind Sie mittlerweile aus Hamburg verzogen, kann Ihre neu zuständige Pass- und Personalausweisbehörde schriftlich bei uns eine Registerkarte abfordern, um Sie im Bedarfsfall identifizieren zu können.
Erforderliche Unterlagen
Aktuelles, biometriefähiges Passfoto, nicht älter als sechs Monate. Falls vorhanden Personalausweis und Reiseunterlagen. Weitere Unterlagen sind nach Vorgabe der jeweils zuständigen Passbehörde mitzubringen.
Gebühren
- normaler Reisepass: 120,00 Euro,
- normaler Reisepass für Personen unter 24 Jahren: 75,00 Euro,
- Express-Bestellung: zusätzlich 32,00 Euro,
- 48-Seiten-Pass: zusätzlich 22,00 Euro,
- Kinderreisepass: 26,00 Euro.
Weiterführende Informationen zur Ausstellung von Reisepässen oder Personalausweisen.
Öffnungszeiten und Kontakt
Behörde für Inneres und Sport
Amt für Migration
Referat für Pass-, Ausweis-, Namens- und Beglaubigungsangelegenheiten
Hammer Straße 30-34
22041 Hamburg
Telefonische Erreichbarkeit:
040 42839-2151
040 42839-3557
E-Mail: M251@amtfuermigration.hamburg.de
Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Behördenfinder Hamburg.