Andy Grote, Innensenator der Hansestadt Hamburg, betont: „Damit im Notfall überall schnell und professionell geholfen werden kann, setzen wir auf eine enge Kooperation und Zusammenarbeit mit unserem nördlichen Nachbarn. Gerade an Orten, die für Rettungsfahrzeuge nur schwer erreichbar sind, kann der Einsatz eines Rettungshubschraubers lebensrettend sein. Der Staatsvertrag stärkt damit die beiderseitige Notfallversorgung und sorgt für schnelle Hilfe aus der Luft, wenn es darauf ankommt.“
Kerstin von der Decken, Gesundheitsministerin des Landes Schleswig-Holstein, ergänzt: „Ich freue mich, dass wir mit der Hansestadt Hamburg diesen Staatsvertrag geschlossen und ratifiziert haben. Dadurch wird die bereits bestehende Zusammenarbeit beider Länder im Bereich der Luftrettung erheblich vertieft und vereinfacht. Vor allem für die bestmögliche Notfallversorgung der Patientinnen und Patienten mit Luftrettungsmitteln in den grenznahen Regionen im südlichen Schleswig-Holstein ist diese erweiterte Kooperation von hoher Bedeutung. Der Staatsvertrag ermöglicht beiden Ländern zukünftig eine optimierte Bedarfsplanung, wovon alle Beteiligten profitieren werden.“
Bereits seit längerem kooperieren Hamburg und Schleswig-Holstein im Bereich der Luftrettung. Für eine flächendeckende Notfallversorgung wird insbesondere im südöstlichen Teil Schleswig-Holsteins auf in Hamburg stationierte Rettungs- und Intensivtransporthubschrauber zurückgegriffen.
Diese grenzüberschreitenden Einsätze waren bislang jedoch nur im Rahmen von Anfragen zur Leistung von Amtshilfe im jeweiligen Einzelfall möglich. Mit dem neu abgeschlossenen Staatsvertrag können beide Länder bei Bedarf nun regelhaft, flexibel und unbürokratisch die Luftrettungsmittel des Nachbarlandes vor allem zur schnellen Zuführung von ärztlichem Personal und als schonende und schnelle Transportmöglichkeit von Patientinnen und Patienten nutzen. Diese Rückgriffsmöglichkeiten werden beide Länder zukünftig auch im Rahmen ihrer Bedarfsplanungen berücksichtigen, was zu ihrer Optimierung beitragen wird.
Im Detail ist im Staatsvertrag geregelt, dass bei grenzüberschreitenden Einsätzen grundsätzlich das jeweilige Landesrecht des Luftrettungsmittels gilt, das den Einsatz durchführt. Dies schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Die Disposition der Luftrettungsmittel erfolgt ausschließlich über das Land, das das Rettungsmittel stellt. Ein grenzüberschreitender Einsatz setzt somit immer eine Anfrage bei der zuständigen Rettungsleitstelle voraus, was den Überblick über die verfügbaren Luftrettungsmittel gewährleisten soll.
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