Die Vereinigung Thawra Hamburg hat gestern, am 19. März 2026, in einem Erörterungstermin vor der 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Hamburg ihren im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gestellten Antrag auf Unterlassung ihrer Beobachtung durch das LfV Hamburg zurückgenommen. Vorausgegangen war eine Erklärung des Verwaltungsgerichts Hamburg, wonach vieles dafür spreche, dass hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte im Sinne des § 5 Absatz 2 Satz 2 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz für Bestrebungen gegen den Gedanken der Völkerverständigung aufseiten der Vereinigung Thawra Hamburg vorlägen. Hierzu zählte das Gericht die Unterstützung bzw. Befürwortung gegen Israel gerichteter militärischer Aktionen von Hamas und Hisbollah durch Thawra Hamburg. Nach Rücknahme des Antrags stellte das Verwaltungsgericht Hamburg das Verfahren ein. Die Kosten des Verfahrens trägt die Vereinigung Thawra Hamburg.
Der Verfassungsschutz informiert
Thawra Hamburg nimmt Antrag gegen die Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg zurück
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