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Online-Dienst

Anzeigen von Privatpersonen

Die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten fällt in den Bereich der originären Staatsaufgaben, die grundsätzlich durch Angehörige des öffentlichen Dienstes wahrgenommen werden (Parkraummanagement des Landesbetriebs Verkehr oder Polizei). Aufgrund des § 46 I OWiG in Verbindung mit § 158 StPO haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, als Privatpersonen Anzeigen zu erstatten.

Der Bußgeldstelle Hamburg sind in den vergangenen Jahren mehrere zehntausend Privatanzeigen per Briefpost oder E-Mail zugegangen. Privatpersonen machen dabei von Ihrem Recht Gebrauch, zufällig oder durch persönliche Betroffenheit wahrgenommene Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige zu bringen. 

Ab sofort steht hierfür der Online-Dienst Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr anzeigen im Hamburger Serviceportal zur Verfügung.

Wenn Sie als Privatperson durch das Fehlverhalten von anderen im Straßenverkehr in Ihren Rechten beeinträchtigt wurden, können Sie diesen Sachverhalt der Bußgeldstelle über den Online-Dienst mitteilen und auf diese Weise die Einleitung eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens anregen. 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Es gibt keinen Anspruch auf Durchführung eines Verfahrens: Die Bußgeldstelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über alle nötigen Schritte (Opportunitätsprinzip).

Sie erhalten als Anzeigende oder Anzeigender und damit als Zeugin oder als Zeuge grundsätzlich keine Rückmeldung zum Ausgang oder Bearbeitungsstand des Verfahrens.

Sie müssen bei Nachfragen  als Zeugin oder Zeuge zur Verfügung stehen. Die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift ist unerlässlich und Voraussetzung zur Fortführung des Verfahrens. Bei einer Akteneinsicht ist Ihre vollständige Adresse auch für Betroffene (also für die angezeigten Personen) ersichtlich.
Verstöße im Rahmen von Unfällen können nur bei der Polizei angezeigt werden.

Eine Übermittlung von Privatanzeigen durch Postsendung, Einwurf in den Hausbriefkasten oder per E-Mail ist weiterhin möglich. Bitte beachten Sie bei der Übermittlung per E-Mail, dass die Anzeige  direkt im Text der E-Mail formuliert werden muss. Es dürfen keine Dateianhänge beigefügt werden. Hiervon ausgenommen sind Beweisfotos, die im JPG-Format beigefügt werden müssen.

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