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Amt für Migration - Rechtsabteilung

Bürgerschaftliche Eingaben und Härtefallkommission

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Die Rechtsabteilung des Amtes für Migration ist für die Bearbeitung von Eingaben, die das Amt betreffen, und Angelegenheiten der Härtefallkommission zuständig.

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Der Eingabenausschuss bei der Arbeit
Der Eingabenausschuss bei der Arbeit Hamburgische Bürgerschaft/Karen Ahrens

Bürgerschaftliche Eingaben

Wer sich durch staatliche Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg ungerecht behandelt fühlt oder mit der Arbeitsweise von Behörden und Ämtern nicht einverstanden ist, kann sich an den Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft wenden.
Die Rechtsabteilung des Amtes für Migration ist für die Bearbeitung von Eingaben, die das Amt betreffen, zuständig.

Auf der Internetseite des Eingabenausschusses erhalten Sie weitere Informationen zum Eingabenverfahren und den Kontaktmöglichkeiten.

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung zum Eingabenverfahren durch das Amt für Migration ist aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich.

Härtefallkommission

Das Aufenthaltsgesetz sieht nur für bestimmte Fälle die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vor. In Fällen, in denen dringende humanitäre oder persönliche Gründe einer gesetzlich vorgesehen Ausreise entgegen stehen, kann eine Befassung der Härtefallkommission mit der Angelegenheit des Betroffenen zu einer Lösung führen.

Die Härtefallkommission ist ein vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg eingerichtetes Gremium, welches sich mit Einzelfällen des Aufenthaltsrechts befasst. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Härtefallkommission.