Sie haben Fragen zu der Einbürgerung, der deutschen Staatsangehörigkeit oder möchten Unterlagen nachreichen? Dann nutzen Sie gerne unser Serviceportal.
Bei konkreten Fragen können Sie sich hierüber gerne mit uns in Verbindung setzen.
Bitte beachten Sie folgende Informationen, bevor Sie das Serviceportal nutzen:
- Sofern Ihr Quick-Check positiv verlaufen ist, können Sie ganz einfach online Ihren Einbürgerungsantrag stellen. Eine extra Kontaktaufnahme mit der Einbürgerungsabteilung ist nicht notwendig!
- Sachstandsanfragen, Rechtsbehelfe, Korrespondenzen mit Rechtsbeiständen usw. werden NICHT bearbeitet. Für diese Angelegenheiten nutzen Sie bitte den Postweg.
- Sofern Ihr Quick-Check positiv verlaufen ist und sich aus der Kontaktanfrage keine konkrete Frage ergibt, wird diese unbeantwortet gelöscht. Achten Sie bitte darauf, Ihr Anliegen möglichst präzise zu formulieren!
- Die Einbürgerungsabteilung ist grundsätzlich nicht telefonisch erreichbar. Bitte nutzen Sie für Ihre konkreten Fragen ebenfalls das Serviceportal
- Nachgereichte Unterlagen per E-Mail an das Funktionspostfach werden nicht bearbeitet.
- Bitte unterlassen Sie eine Doppeleinreichung der benötigten Unterlagen und entscheiden sich entweder für den Weg über das Serviceportal oder den Postweg. Eine Doppeleinreichung belastet die Verwaltung und verzögert die Verfahrensdauer. Sofern Sie eine automatische Bestätigungsmail erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass Ihre Unterlagen hier eingegangen sind und bearbeitet werden.
- Es wird keine gesonderte Eingangsbestätigung mit Auflistung der eingereichten Unterlagen verschickt.
- Sofern sich etwas in Ihren persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnissen verändert hat, teilen Sie uns dies bitte mit.