Schülersammellisten für Schulreisen innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz
Die Schülersammelliste (auch: Liste der Reisenden für Schulreisen innerhalb der Europäischen Union) ist ein von deutschen oder anderen Behörden ausgestelltes Passersatzpapier für drittstaatangehörige Schülerinnen und Schüler, mit welchem Schulklassen auch dann geschlossen innerhalb der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen (EWR) reisen dürfen, wenn die drittstaatangehörigen Schülerinnen und Schüler keinen gültigen Reisepass oder keine gültige Aufenthaltserlaubnis bzw. kein gültiges Visum haben. Das Verfahren gilt auch für Schulreisen in die Schweiz.
Die Schülersammelliste ersetzt somit die fehlende Aufenthaltserlaubnis bzw. das fehlende Visum und/oder den fehlenden Reisepass für die Dauer der Schulreise.
Hinweis: Großbritannien akzeptiert die Schülersammelliste nicht. Für Schulreisen nach Großbritannien sind die jeweils geltenden Einreisebestimmungen für drittstaatangehörige Schülerinnen und Schüler zu beachten.
Für welche Schulreisen kommt eine Schülersammelliste in Betracht?
Schülersammellisten werden ausschließlich für Schulreisen von allgemeinbildenden Schulen oder Berufsschulen in Begleitung einer oder mehrerer Lehrkräfte innerhalb der Europäischen Union sowie
Island, Liechtenstein und Norwegen (EWR) erteilt, z.B. Klassenreisen einer allgemeinbildenden Schule oder Bildungsreisen einer Berufsschule. Das Verfahren gilt auch für Schulreisen in die Schweiz.
Schülersammellisten dürfen nicht für Wohngruppenreisen, Privatreisen mit Pflegekindern, Sportvereinreisen usw. erteilt werden. Für derlei Auslandsreisen nehmen Sie bitte mit der für Sie zuständigen Stelle Verbindung auf und lassen prüfen, ob und wenn ja, wie die Auslandsreise ermöglicht werden kann.
Werden Gebühren erhoben?
Ja - eine Gebühr wird erhoben in Höhe von 6 EUR (Minderjährige) bzw. 12 EUR (Volljährige) pro Person, welche auf der Schülersammelliste eingetragen worden ist. Bis zu 10 Schülerinnen und Schüler können auf eine Schülersammelliste aufgenommen werden.
Welche Rechtsgrundlagen gelten?
- § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 i.V.m. § 22 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- § 3 Absatz 3 Nummer 6 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- § 50 Absatz 1 Satz 1 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- EU-Ratsbeschluss über die beschlossene gemeinsame Maßnahme über Reiseerleichterungen für Schüler von Drittstaaten mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat (Nr. 94/795/JI vom 30. November 1994)
Wie ist der Ablauf des Verfahrens?
Eine Schülersammelliste wird grundsätzlich von der Schule, welche die Schulreise plant und durchführt, beantragt.
Der Antrag sollte nach Möglichkeit vier Wochen vor Beginn der Schulreise und schriftlich erfolgen, vorzugsweise mittels E-Mail. Nutzen Sie dafür bitte die untenstehenden Kontaktmöglichkeiten.
Ihr Antrag sollte die folgenden Informationen enthalten:
- Bezeichnung und Anschrift der Schule
- Reiseziel und -zeitraum
- Namen und Vornamen der begleitenden Lehrkräfte
- Namen und Vornamen und Geburtsdaten der drittstaatangehörigen Schülerinnen und Schüler
Daraufhin wird von der zuständigen Stelle geprüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind. Sofern die Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind, wird die Schülersammelliste erteilt und postalisch (i.d.R. an das Schulsekretariat) versandt. Die zuständige Stelle bescheinigt mittels Dienstsiegel und Unterschrift die Identität und die Richtigkeit der gemachten Angaben zu den drittstaatangehörigen Personen sowie die Berechtigung zur Wiedereinreise nach Deutschland. Der Postsendung werden zudem ein Anschreiben und ein Überweisungsträger für die Zahlung der Gebühr beigelegt.
Die Schule bescheinigt nach dem Erhalt der Schülersammelliste ihrerseits mittels Dienstsiegel und Unterschrift die Richtigkeit der von ihr gemachten Angaben. Die Schule bescheinigt damit außerdem, dass sie die Zustimmung der Erziehungsberechtigten der minderjährigen Schülerinnen und Schüler erhalten hat.
Die Schülersammelliste ist während der Schulreise im Original mitzuführen, wird auf Verlangen den zuständigen Behörden ausgehändigt (z.B. bei Grenzkontrollen), aber nicht überlassen.
Kontakt:
Amt für Migration
Abteilung für Zentrale Ausländerangelegenheiten
Geschäftsstelle M32
Hammer Straße 30-34
22041 Hamburg