Ausreichende Sprachkenntnisse
Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache zählen zu den Voraussetzungen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie liegen vor, wenn mindestens die Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) erfüllt sind.
Nachgewiesen werden die ausreichenden Sprachkenntnisse in der Regel durch folgende Nachweise:
- Zertifikat Deutsch (B 1oder höherwertig)
- deutscher Schulabschluss oder mehrjähriger erfolgreicher Besuch einer deutschen Schule
- deutsche Berufsausbildung oder Aufnahme einer Ausbildung
- Studienabschluss einer deutschen Hochschule oder begonnenes Studium
- Muttersprachler
Altersgemäße Sprachkenntnisse bei Kindern werden durch Vorlage einer Schulbescheinigung oder entsprechender Schulzeugnisse nachgewiesen.
Bei Einbürgerungsbewerbern, die die Sprachanforderung wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können, wird von Nachweisen zu ausreichenden Sprachkenntnissen abgesehen.
Wo kann ich an Sprachkursen teilnehmen?
Eine Sprachprüfung bei der Einbürgerungsabteilung findet nicht statt. Einbürgerungsbewerber, die noch nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen und sich auf eine Sprachprüfung vorbereiten wollen, können sich hierzu an einen der in Hamburg tätigen Sprachkursanbieter wenden. Eine laufend aktualisierte Liste von Sprachkursanbietern in Hamburg findet sich unter www.hamburg.de/integrationskurse.
Auch Ausländerinnen und Ausländern, die bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben, ist grundsätzlich die Teilnahme an den Integrationskursen für Neu-Zuwanderer möglich, wenn sie noch einen Sprachkurs benötigen und sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dazu zugelassen wurden. Anträge zur Teilnahme am Integrationskurs sind direkt an das hierfür zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu richten:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Regionalstelle Hamburg / Integration
Sachsenstr. 12+14
20097 Hamburg
Tel.: 040 23501-0 Fax: 040 23501-199
Die Kosten für die Kurse und die Prüfung sind von den Einbürgerungsbewerbern selbst zu tragen. Diese können bei den jeweiligen Sprachkursanbietern bzw. für den Integrationskurs beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfragt werden.