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Großfeuer
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Großschadensereignisse

Der Begriff Schadensereignis stammt aus dem Versicherungsrecht und bezeichnet ein Ereignis, das zu einem Schaden führt. Bei besonders schadensträchtigen Ereignissen spricht man von einem Großschadensereignis wie zum Beispiel Erdbeben, Abstürze von Flugzeugen, Bahnunglücke, Großfeuer, Explosionen oder Massenkarambolagen.

Flugunfälle

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Alle zwei Jahre wird geübt

Auch wenn Fliegen immer noch die sicherste Methode ist zu reisen, kann es zu einem Unfall kommen. Wir haben die häufigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.

Bahnunfälle

Polizei Hamburg
Großschadensereignisse

Bahnunfälle

Häufig gestellte Fragen zum Thema Bahnunfälle und die Antworten

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Wer ist für was zuständig?

Maßnahmen der Behörden bei Bahnunfällen

Aufsichtsbehörden Die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden sind, das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) bei allen Unfällen im Bereich der Eisenbahnen des Bundes, die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) als Technische Landeseisenbahnaufsicht (LEA) im Bereich der Eisenbahnen und als Technische Aufsichtsbehörde (TAB) für die Hamburger Hochbahn AG ermitteln die Ursachen und Hintergründe von Bahnunfällen. Bundespolizei Bei Bahnunfällen im Bereich der Eisenbahnen des Bundes obliegen grundsätzlich der Bundespolizei alle kriminal- und allgemeinpolizeilichen Aufgaben. Dazu zählen insbesondere: das Absperren des Schadensortes, das Verhindern des Eindringens Schaulustiger, das Freimachen und Freihalten des Einsatzraumes, Ermittlungstätigkeit. Polizei Hamburg Bei Bahnunfällen im Bereich der Zuständigkeit des Landes Hamburg (U-Bahn z.B.) trifft die Landespolizei die entsprechenden vorstehend bereits genannten Maßnahmen. Justizbehörde / Staatsanwaltschaft Der Staatsanwaltschaft obliegt das strafrechtliche Ermittlungsverfahren bei Unglücksfällen. Sie entscheidet in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Aufsichts- und Ermittlungsbehörde insbesondere über die Freigabe der verunglückten Schienenfahrzeuge oder deren Teile. Feuerwehr Hamburg Die Feuerwehr versorgt verletzte Personen. Außerdem ist sie für die technische Gefahrenabwehr zuständig. Bei Bahnunfällen im Bereich der Eisenbahnen des Bundes, der Hamburger Hochbahn sowie der Hamburger Hafenbahn übernimmt sie z.B. die Erdung der Fahrleitungen oder Stromschienen. Bezirksämter Unverletzte Fahrgäste und die von einer eventuellen Räumung betroffene Bevölkerung werden durch die Bezirksämter untergebracht, betreut, versorgt und registriert. Maßnahmen aller Betreiber Die zuerst anwesenden Mitarbeiter (Zug-, Rangierpersonal etc.) des Betreibers ergreifen erste Maßnahmen (z.B. Anhalten von Zügen) sowie Maßnahmen zur Rettung und Hilfeleistung am Schadensort. Sie veranlassen z.B. das Sperren der betroffenen Gleise und die Alarmierung von Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr und betriebseigenen Hilfskräften. Unmittelbar nach dem Eingang der Schadensmeldung entsenden die Betreiber den Betriebsleiter oder einen anderen Beauftragten (z.B. Notfallmanager) zum Schadensort. Er berät die Feuerwehr in bahntechnischer Hinsicht und koordiniert die internen Maßnahmen. Zur Schadensbewältigung stellt der Betreiber schnellstmöglich bahnspezifische Spezialgeräte (Hebe-, Zug-, Schneidgeräte etc.) und ggf. auch das dafür erforderliche Bedienungspersonal zur Verfügung.