Atomare Gefahren
Radioaktive Verseuchungen können z.B. nach Unfällen in Forschungslaboren, Störfällen in Kernkraftwerken oder durch sogenannte „Schmutzige Bomben“ auftreten. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintrittes einer solchen Gefahr in Hamburg nicht so hoch erscheint, so muss sich der Katastrophenschutz planerisch darauf einstellen, damit im Ernstfall Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung getroffen werden können.
Denn als Folge der Einwirkung ionisierender Strahlung auf den menschlichen Körper können bestimmte Krankheitsbilder auftreten, die als sogenannte Strahlenkrankheit bezeichnet werden. Symptome können z.B. Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Appetitlosigkeit, Flüssigkeitsverlust oder gar eine Lähmung oder ein neurogener Schock sein. Als Spätfolgen können z.B. Krebs und Erbgutschäden auftreten.
Die wichtigsten lebensrettenden Maßnahmen sind die Verbringung der Betroffenen aus dem Gefahrenbereich (um einen größtmöglichen Abstand zur Gefahrenquelle zu erreichen) und die Dekontamination (Reinigung und Entfernung gefährlicher Substanzen) der Betroffenen. Außerdem können durch medizinische Maßnahmen die Aufnahme radioaktiver Substanzen verhindert oder die Ausscheidung einer solchen beschleunigt werden. Zusätzlich kann eine begleitende seelische bzw. psychologische Betreuung erforderlich sein.
Biologische Gefahren
Biologische Gefahren können durch Mikroorganismen, wie z.B. Bakterien (wie Anthrax oder Tuberkulose), Viren (wie Marburg oder Ebola-Virus) oder Pilze und Toxine (giftige Substanzen) verursacht werden.
Dazu gehören die altbekannten aber auch die neuartigen Infektionskrankheiten, wie z.B. SARS. Die Ausbreitung dieser biologischen Gefahren kann unbeabsichtigt (Einschleppung durch Reisende, Epidemien, Pandemien, Freisetzung nach Unfällen – z.B. in Laboren) oder beabsichtigt erfolgen (z.B. Terrorismus oder kriminelle Handlungen).
Größere biologische Gefahrenlagen haben umfassende Auswirkungen auf alle Bereiche unserer Gesellschaft. Die Vogelgrippe 2006 und das Virus H1N1 sind Beispiele dafür, dass die Auswirkungen bzw. Folgen solcher biologischen Gefahren weitreichend sind. Deshalb sind Bundes- und Landesbehörden sowie sonstige Institutionen hier umfassend im Bereich der Forschung, Prävention und im Risiko- und Krisenmanagement tätig.
Chemische Gefahren
Chemische Gefahren sind Gefahren, die von chemischen Stoffen ausgehen. Solche Stoffe können Industriechemikalien, chemische Kampfstoffe oder Brandprodukte sein.
Industriechemikalien sind z.B. Schwefelsäure, Ammoniak, Benzin / Diesel, Lösungsmittel, Wasserstoff, Düngemittel und andere. Diese Chemikalien werden im Güterverkehr auf Schiene in der Luft oder auf der Straße transportiert, in Gewerbe und Industrie verarbeitet oder im privaten Bereich benutzt.
Chemische Kampfstoffe sind z.B. Nervengase, wie Sarin, Kampfstoffe, die über die Lunge aufgenommen werden, wie z.B. Phosgen oder solche, die über das Blut den Menschen schädigen, wie z.B. Blausäure. All diese Stoffe sind hoch giftig und nicht frei zugänglich.
Bei Bränden können Kohlenstoffdioxide, Kohlenstoffmonoxide, Schwefeldioxide, Stickoxide, Ruß und andere Stoffe freigesetzt werden.
Die vorstehend beispielhaft aufgeführten chemischen Gefahrenpotenziale haben je nachdem, um welchen Stoff es sich handelt, unterschiedliche Eigenschaften:
- explosionsgefährlich
- entzündlich
- brandfördernd
- giftig
- ätzend
- umweltgefährdend
und andere...
Werden diese Stoffe zur Schiene, in der Luft oder auf der Straße transportiert, so sind diese Stoffe gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (u.a. Gefahrgutverordnung) zu kennzeichnen.
Gefahrstoffe können z.B. bei Transportunfällen, durch Brände, bei terroristischen Anschlägen und Unfällen in Betrieben freigesetzt werden. Sie breiten sich dann über Luft, Wasser und Boden aus.