Zunehmend wird unsere Gesellschaft auch von Krisenereignissen geprägt, die nicht in das klassische Bild des Katastrophenschutzes passen. Diese Krisen entstehen aus verschiedenen Anlässen. Sie entstehen oft nicht ad-hoc und die Wirkung ist oft nicht als Schaden im klassischen Sinne zu definieren, sondern eher als eine Wirkung mit eintretenden oder möglichen nachteiligen Folgen für die Bevölkerung, die auch mit einem „Verzögerungseffekt“ eintreten können. Entsprechend kommen auch die für die Katastrophenabwehr gültigen Regelwerke und Strukturen nicht zur Anwendung. Diese Krisen sind häufig von längerer Dauer. Als Beispiele wären hier Flüchtlingswellen zu nennen, wie sie Hamburg, Deutschland und Europa 2015/2016 trafen, die Corona-Pandemie 2020-2023 oder auch die anhaltenden Auswirkungen des russischen Aggressionskrieges gegen die Ukraine. Anders als bei akuten schweren Schadensfällen durch Naturkatastrophen oder Unfälle, die oft eher von Solidarität und Unterstützung begleitet werden, besteht auch aufgrund ihrer Dauer und der vielfältigen Auswirkungen das Risiko einer gesellschaftlichen Destabilisierung. Die Katastrophenschutzorganisation wird in diesen Fällen regelmäßig aus rechtlichen wie tatsächlichen Gründen nicht ausgelöst und aufgerufen. Gleichwohl wurde in Hamburg wie auch in anderen Ländern teilweise in Anlehnung an die Strukturen der Katastrophenschutzorganisation zur Bewältigung solcher Situationen gearbeitet.
Weitere Informationen zum Krisenmanagement erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI).