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Zivile Verteidigung und Zivilschutz

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Zivilschutz sind alle Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und des öffentlichen Lebens im Falle von Krisen. Zivilschutz umfasst sowohl staatliche Maßnahmen als auch den Selbstschutz.

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Bundesarchiv B422 Bild-0140 / Kurt Hilberath

Zivile Verteidigung 

Die zivile Verteidigung ist ein Teilbereich der Gesamtverteidigung der Bundesrepublik Deutschland, der von den Ländern in Bundesauftragsverwaltung durchgeführt wird. Die zivile Verteidigung auf Landesebene umfasst die Vorbereitung und Durchführung aller zivilen Verteidigungsmaßnahmen für die Freie und Hansestadt Hamburg. Federführend für die Umsetzung auf Landesebene ist die Behörde für Inneres und Sport.

Die rechtlichen Grundlagen finden sich unter anderem im Grundgesetz ergänzt durch die Regelungen der Notstandsverfassung, des Bundesleistungsgesetzes, der Sicherstellungsgesetze (z.B. zur Ernährungs- und Trinkwasservorsorge, Transportorganisation), des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) sowie der Durchführungsverordnung zum ZSKG. Daneben existieren zahlreiche Verträge und Vereinbarungen im NATO-Bereich.

Zu den Aufgaben der zivilen Verteidigung zählen insbesondere:

  • der Zivilschutz (hier finden Sie aktuelle Informationen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe - kurz: BBK),
  • die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion (einschließlich ziviler Alarmplanung),
  • die Versorgung der Zivilbevölkerung und
  • die Unterstützung der Streitkräfte.

Nach dem Ende des Kalten Krieges und der Auflösung des Warschauer Paktes hatte die Zivile Verteidigung an politischem Gewicht verloren. Trotzdem handelt es sich weiterhin um eine wichtige staatliche Aufgabe zur Ausführung der geltenden Notstandsregelungen ist. Der jetzige Krieg Russlands gegen die Ukraine zeigt das sehr deutlich.


Zivilschutz

Zivilschutz-Zeichen BBK

Der Schutz der Zivilbevölkerung ist gemäß Artikel 73 Nr. 1 Grundgesetz Gegenstand der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes und ein Kernbereich der zivilen Verteidigung. Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- und verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.

Zum Zivilschutz gehören insbesondere:

  • der Selbstschutz,
  • die Warnung der Bevölkerung (was link with id: 14239234) ,
  • der Schutzbau,
  • die Aufenthaltsregelung,
  • der Katastrophenschutz nach Maßgabe des § 11 ZSKG,
  • Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit,
  • Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.

Insbesondere das Notfall-/Katastrophenvorsorgesystem mit dem auf den Verteidigungsfall bezogenen Zivilschutz des Bundes und dem Katastrophenschutz in Zeiten des Friedens in der Kompetenz der Länder hat sich seit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA und insbesondere nach der Elbeflut im August 2002 gewandelt: Bund und Länder haben sich 2002 in politischem Konsens auf die „Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland“ verständigt. Diese Strategie betont die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für außergewöhnliche Schadenslagen von nationaler Bedeutung im Sinne eines partnerschaftlichen Zusammenwirkens durch:

  • bessere Verzahnung der vorhandenen Hilfspotenziale von Bund, Ländern, Kommunen und Hilfsorganisationen
  • neue Koordinierungsinstrumente für ein besseres Zusammenwirken im Krisenfall

Daher setzt sich im bundesweiten Sprachgebrauch auch immer stärker der Begriff Bevölkerungsschutz durch, der die Gesamtheit aller Maßnahmen des Zivil- und Katastrophenschutzes umfasst und deren Verzahnung widerspiegelt.

Dieser Verzahnung trägt auch das am 9. April 2009 in Kraft getretene Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) Rechnung, mit dem der Bevölkerungsschutz in Deutschland eine neue rechtliche Basis gewinnt.

Maßgebliche Aufgaben im Zivilschutz hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.


Bundesamt für Bevölkerungsschutz- und Katastrophenhilfe (BBK)

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
BBK

Als wichtiger Beitrag des Bundes zur Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland wurde im Mai 2004 das BBK errichtet. Gemeinsam mit der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) nimmt es als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des lnneren (BMI) Aufgaben der Zivilen Sicherheitsvorsorge insbesondere im Bevölkerungsschutz und in der Katastrophenhilfe wahr. Es unterstützt das BMI auf den genannten Gebieten und mit dessen Zustimmung die fachlich zuständigen obersten Bundesbehörden.

Insbesondere obliegen dem BBK:

  • Erfüllung der Aufgaben des Bundes im Bevölkerungsschutz, insbesondere
    • ergänzender Katastrophenschutz (Zivilschutz)
    • Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit,
    • Schutz von Kulturgut,
    • Trinkwassernotversorgung,

Für den Notfall vorgesorgt - Information des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
BBK

  • und Vorbereitung von Maßnahmen im Bereich
    • der Notfallvorsorge/Notfallplanung, Planung und Vorbereitung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei besonderen Gefahrenlagen (Koordination des Krisenmanagements),
    • planerische/konzeptionelle Vorsorge zum Schutz Kritischer Infrastrukturen,
    • Ausbildung, Fortbildung und Training im Bereich des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe,
    • Katastrophenmedizin,
    • Warnung und Information der Bevölkerung,
  • Ausbau der Katastrophenschutzforschung, insbesondere im ABC-Bereich,
  • Stärkung der Selbsthilfe der Bevölkerung,
  • Konzeptionell-planerische Aufgaben im Bereich der internationalen Zusammenarbeit unter Beteiligung aller nationalen Stellen des Zivilschutzes.

Des Weiteren sind die der Bundesregierung nach Artikel 85 Abs. 4 des Grundgesetzes auf dem Gebiet des Zivilschutzes zustehenden Befugnisse auf das BBK übertragen.


Ergänzende Katastrophenhilfe des Bundes

Zur Umsetzung der "Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland" vom Juli 2007 stellt der Bund den Ländern Fahrzeuge zur Unterstützung im Katastrophenschutz zur Verfügung. Hier handelt es sich in erster Linie um sanitätsdienstliche Einheiten für Großschadensfälle mit vielen Verletzten, Analytische Task Forces (ATF) zur Schnellanalytik bei chemischen, biologischen oder radiologischen Gefahrenlagen (CBRN), Kernelemente zur Bekämpfung besonderer Gefahrenlagen sowie Ergänzungskomponenten des Brandschutzes sowie des Sanitäts- und Betreuungsdienstes.

Löschfahrzeuge der Feuerwehr Hamburg warten auf ihren Einsatz
BIS

Hamburg werden durch den  Bund insgesamt 116 Fahrzeuge des ergänzenden Katastrophenschutzes zur Verfügung gestellt, die von insgesamt rd. 700, bzw. weil mit einer Zweischichtbesetzung geplant wird, 1.400 hochausgebildeten ehrenamtlichen Helfern bei den Freiwilligen Feuerwehren sowie den Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter Unfallhilfe (JUH) und Malteser Hilfsdienst (MHD) gestellt werden.

Die Hamburger Fahrzeugkomponenten gliedern sich in zwei von bundesweit insgesamt 61 Medizinischen Task Forces (MTF) mit insgesamt 41 Fahrzeugen, eine von bundesweit fünf Analytischen Task Forces (ATF) mit vier Fahrzeugen sowie  12 Fahrzeuge der Kernelemente zur Bekämpfung von CBRN-Lagen, 20 Löschfahrzeuge bzw. Schlauchwagen sowie 20 Fahrzeuge des Sanitäts- und Betreuungsdienstes. 


Baulicher Zivilschutz

In Deutschland liegt der Bau von Schutzräumen im Rahmen des Zivilschutzes in der Hoheit des Bundes. Seit 2007 sind die vorhandenen Schutzräume sukzessive aus der Zivilschutzbindung entwidmet worden, weil die Schutzraumbauten aktuellen Bedrohungen nicht mehr gewachsen schienen und andererseits große Summen an Unterhaltungsmitteln verschlangen.

Derzeit stehen in der Freien und Hansestadt keine Schutzräume für den Zivilschutz zur Verfügung.

Die im Stadtbild so auffälligen Hochbunker sind begehrte Investorenobjekte. Viele dieser ehemaligen Schutzräume wurden teils privatisiert, teils durch die Freie und Hansestadt Hamburg übernommen. Hierbei hat dann eine Umwidmung durch den jeweiligen Eigentümer stattgefunden, bzw. die Gebäude wurden zurückgebaut oder einer anderen Nutzung zugeführt.

Einige U- und S-Bahnhöfe (zum Beispiel Steinfurther Allee oder Stadthausbrücke) wurden als sogenannte Mehrzweckanlagen konzipiert, um im Verteidigungsfall tausenden von Menschen vorübergehend Schutz zu bieten. Ein genauer Blick auf die unterirdischen Stationen lässt Unterschiede zu anderen Bahnstationen erkennen: So sind die Schwellen im Gleisbett dichter gelegt, damit darauf Notbetten aufgestellt werden konnten. Diese Anlagen konnten außerdem durch spezielle Tore abgeriegelt werden, die sich an anderen Bahnhöfen nicht finden.

Einige der ehemaligen Hamburger Schutzbauten können auch besichtigt werden. Entsprechende Führungen werden zum Beispiel von Hamburger Unterwelten e.V. angeboten.

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Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen

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