In den eingerichteten Abstimmungsdienststellen wird während der festgesetzten Öffnungszeit in öffentlicher Sitzung die Gültigkeit der eingegangenen roten Abstimmungsbriefe geprüft. Zu diesem Zweck werden die roten Abstimmungsbriefe geöffnet und der Abstimmungsschein sowie der weiße Stimmzettelumschlag entnommen. Die Gültigkeit des Abstimmungsscheins wird kontrolliert; die Stimmabgabe wird unverzüglich im elektronischen Abstimmungsverzeichnis vermerkt und der verschlossene Stimmzettelumschlag bis zur Öffnung am Abstimmungstag durch den zuständigen Briefabstimmungsvorstand sicher verwahrt.
In den Abstimmungsdienststellen werden zudem Ersatz-Abstimmungsunterlagen ausgegeben. Dort besteht auch die Möglichkeit, die Briefabstimmung direkt vor Ort durchzuführen. Hierfür stehen eine Abstimmungskabine sowie eine Abstimmungsurne zur Verfügung.
Die Abstimmungsdienststellen sind ab dem 5. Mai 2026 zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Montag bis Donnerstag: 8:00 – 16:30 Uhr
- Freitag: 8:00 – 14:00 Uhr
Es gelten außerdem folgende Sonderöffnungszeiten:
- Freitag, den 29. Mai 2026, 08:00 bis 18:00 Uhr
- Samstag, den 30. Mai 2026, 10:00 bis 16:30 Uhr
- Sonntag, den 31. Mai 2026,
08:00 bis 15:00 Uhr für Antragsstellungen und Ausstellung von Ersatz-Abstimmungsunterlagen
08:00 bis 18:00 Uhr für die Abgabe von roten Abstimmungsbriefen
08:00 bis 19:00 Uhr für die Gültigkeitsprüfung von Abstimmungsbriefen
Folgende Abstimmungsdienststellen werden für das Bürgerschaftsreferendum eingerichtet: