Für den Fall einer möglichen vorgezogenen Neuwahl des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 müssen die allgemein geltenden Fristen durch Rechtsverordnung verkürzt werden. Dies kann der Gesetzgeber erst durchführen, wenn die Auflösung des Bundestags erfolgt und der Wahltag festgelegt ist.
Der Start des Online-Dienstes für die Briefwahl ist für den 20. Januar 2025 vorgesehen. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich erst ab dem 7. Februar 2025 erfolgen können; Grund hierfür ist, dass aufgrund der bei einer vorgezogenen Neuwahl verkürzten Frist die Stimmzettel nicht früher vorliegen.
Sobald weitergehende Informationen zur Briefwahl vorliegen, werden diese und der Link für den Online-Dienst frühestmöglich hier veröffentlicht.