Die Beantragung über den Online-Dienst steht Ihnen nicht mehr zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Wahldienststelle.
Sie können die Briefwahlunterlagen auch persönlich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass in der Wahldienststelle beantragen. Unter Angabe Ihrer Meldeadresse können Sie hier Ihre zuständige Wahldienststelle ermitteln.
Die Wahldienststellen sind zu folgenden Zeiten geöffnet:
Vom 21. Januar bis zum 21. Februar 2025:
- Montag bis Mittwoch, 8:00 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag, 8:00 bis 18:00 Uhr
- Freitag, 8:00 bis 15:00 Uhr
Sonderöffnungszeiten:
- Nur bei plötzlicher Erkrankung (mit Nachweis) oder Ersatzwahlschein: Samstag, 22. Februar 2025, 8:00 bis 12:00 Uhr.
- Nur bei plötzlicher Erkrankung (mit Nachweis): Sonntag, 23. Februar 2025, 8:00 bis 15:00 Uhr.
Eine schriftliche Beantragung kann z.B. per E-Mail erfolgen. Adressat ist jeweils Ihre Wahldienststelle.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum,
- Wohnanschrift (alleinige oder Hauptwohnung) sowie
- ggf. eine abweichende Versandanschrift (sofern die Briefwahlunterlagen nicht an die Wohnanschrift versandt werden sollen).
Eine fristgerechte Zusendung der Briefwahlunterlagen ist nur möglich, wenn die vollständige Anschrift angegeben wird. Ein Versand ins Ausland ist möglich. Bitte beachten Sie die längeren Postlaufzeiten.