Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen mittels Online-Dienst beantragen.
Hier gelangen Sie zum Online-Dienst
Eine schriftliche Beantragung kann z.B. per E-Mail erfolgen. Adressat ist jeweils Ihre Wahldienststelle. Unter Angabe Ihrer Meldeadresse können Sie hier Ihre zuständige Wahldienststelle ermitteln.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum,
- Wohnanschrift (alleinige oder Hauptwohnung) sowie
- ggf. eine abweichende Versandanschrift (sofern die Briefwahlunterlagen nicht an die Wohnanschrift versandt werden sollen).
Eine fristgerechte Zusendung der Briefwahlunterlagen ist nur möglich, wenn die vollständige Anschrift angegeben wird. Ein Versand ins Ausland ist möglich. Bitte beachten Sie die längeren Postlaufzeiten.
Hinweis: Der Versand der Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich erst ab dem 7. Februar 2025 erfolgen können; Grund hierfür ist, dass aufgrund der bei einer vorgezogenen Neuwahl verkürzten Frist die Stimmzettel nicht früher vorliegen. Nach Vorliegen der Stimmzettel ist zusätzlich eine persönliche Beantragung mit Personalausweis oder Reisepass möglich.
Die Wahldienststellen sind zu folgenden Zeiten geöffnet:
Vom 21. Januar bis zum 21. Februar 2025:
- Montag bis Mittwoch, 8:00 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag, 8:00 bis 18:00 Uhr
- Freitag, 8:00 bis 15:00 Uhr
Sonderöffnungszeiten:
- Nur bei plötzlicher Erkrankung (mit Nachweis) oder Ersatzwahlschein: Samstag, 22. Februar 2025, 8:00 bis 12:00 Uhr.
- Nur bei plötzlicher Erkrankung (mit Nachweis): Sonntag, 23. Februar 2025, 8:00 bis 15:00 Uhr.