Leichte Sprache
Die Wahlorganisation hat eine Broschüre zur Wahl in Leichter Sprache erstellen lassen.
Hier klicken, so können Sie sich die Broschüre herunterladen.
Bei Bedarf können einzelne Druckexemplare beim Landeswahlamt angefordert werden: Tel. (040) 428 39-2444.
Gebärdensprache
Wahllokale
Die Wahlorganisation ist stets bemüht, Wahllokale zu akquirieren, die barrierefrei sind. Leider ist dies nicht an allen Standorten möglich. Ein Wahllokal ist barrierefrei, wenn
- es über eine feste, ebene Oberfläche ebenerdig zu erreichen ist. Sollten Stufen vorhanden sein, muss alternativ ein Aufzug oder eine feste bauliche Rampe genutzt werden können.
- die Wege innen und außen mind. 150cm breit sind.
- keine baulichen Hindernisse oder Gefahrenstellen vorhanden sind.
- die Gebäudeeingangstür und Innentüren automatisch oder mit geringem Kraftaufwand zu öffnen sind. Alternativ können die Türen offenstehen. Bei manueller Türöffnung muss ausreichend Bewegungsfläche vorhanden sein.
- die Türöffnung mind. 90cm breit und die Türschwellen höchsten 2cm hoch sind.
- Glastüren auf Augenhöhe konrastreich markiert sind.
Wenn eines der Kriterien nicht erfüllt ist, wird das Wahllokal als nicht barrierefrei ausgewiesen. Sollte Ihr Wahllokal nicht barrierefrei sein, kann dies unterschiedliche Ursachen haben. In Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie Informationen dazu, in welchem Wahllokal Sie wählen können und ob es barrierefrei ist. Außerdem können Sie dies über den Wahllokalfinder ermitteln. Sollte Ihr Wahllokal nicht barrierefrei sein, zeigt Ihnen der Wahllokalfinder das nächstgelegene barrierefreie Wahllokal an. Um dort wählen zu können benötigen Sie einen Wahlschein.