Nach der „Fachanweisung über die politische Werbung auf öffentlichen Wegen mit Werbeträgern“ vom 22. Dezember 2022 entfällt während der Vorwahlzeit für die politischen Parteien und die sonstigen Wahlbewerber, die sich an der Wahl beteiligen dürfen, die sonst vorgeschriebene Beschränkung auf Veranstaltungswerbung. Es ruht die allgemeine Antragspflicht für Stellschilder während dieser Zeit. Baupflegerische Bedenken wird die Verwaltung weitgehend zurückstellen. Schließlich dürfen nach entsprechender Genehmigung auch Großplakatschilder aufgestellt werden.
Rückfragen zu dieser Fachanweisung richten Sie bitte an:
BWFGB / Bezirksangelegenheiten
E-Mail: Bezirksverwaltung@bwfgb.hamburg.de
Im Downloadbereich finden Sie eine Übersicht der zuständigen Ansprechpersonen in den Bezirksämtern, ein Antragsformular für einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Werbeträgern sowie das zugehörige Merkblatt.