Nach der „Fachanweisung über die politische Werbung auf öffentlichen Wegen mit Werbeträgern“ vom 22. Dezember 2022 entfällt während der Vorwahlzeit für die politischen Parteien und die sonstigen Wahlbewerber, die sich an der Wahl beteiligen dürfen, die sonst vorgeschriebene Beschränkung auf Veranstaltungswerbung. Es ruht die allgemeine Antragspflicht für Stellschilder während dieser Zeit. Baupflegerische Bedenken wird die Verwaltung weitgehend zurückstellen. Schließlich dürfen nach entsprechender Genehmigung auch Großplakatschilder aufgestellt werden.
Zeitlich befristete Anpassung der Fachanweisung über die politische Werbung auf öffentlichen Wegen mit Werbeträgern
Vereinheitlichte Verfahren und Abläufe für Wahlplakatierung
Am 2. März 2025 findet die Wahl zur 23. Hamburgischen Bürgerschaft statt. Am 27. Dezember 2024 hat der Bundespräsident auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst (BGBl. 2024 I Nr. 434) und den Wahltag auf Sonntag, den 23. Februar 2025, bestimmt (BGBl. 2024 I Nr. 435).
Um den politischen Parteien sowie allen weiteren Berechtigten in Hamburg möglichst einheitliche Verfahren und Abläufe zu ermöglichen, wird die Fachanweisung über die politische Werbung auf öffentlichen Wegen mit Werbeträgern (FAW) zeitlich befristet angepasst. Nach der „“ gilt für alle im Februar und März 2025 in Hamburg stattfindenden Wahlen einheitlich:
- Die Vorwahlzeit beginnt am 24. Januar 2025.
- Anträge für das Aufstellen von Großplakatträgern sind bis zum Ablauf des 3. Januar 2025 zu stellen.
- Zulässig aufgestellte Werbeträger sind bis zum Ablauf des 9. März 2025 zu entfernen.
- Die Regelungen zur Berechtigung zur politischen Werbung bei Neuwahlen aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode sind zu berücksichtigen.
Um allen Beteiligten möglichst frühzeitig größtmögliche Planungssicherheit zu bieten, erfolgt die vereinheitlichende Anpassung der FAW bereits vor dem Hintergrund des im Bund angekündigten weiteren Vorgehens.
Die Anpassung der FAW ist für die an den Wahlen Beteiligten nicht mit Nachteilen verbunden, denn die Vorwahlzeit für die Bundestagswahl und die Bürgerschaftswahl werden vereinheitlicht und Fristen insoweit nicht verkürzt. Hierdurch werden angemessene Möglichkeiten für politische Werbung gewährleistet.
Rückfragen zu dieser Fachanweisung richten Sie bitte an:
BWFGB / Bezirksangelegenheiten
E-Mail: Bezirksverwaltung@bwfgb.hamburg.de
Im Downloadbereich finden Sie eine Übersicht der zuständigen Ansprechpersonen in den Bezirksämtern, ein Antragsformular für einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Werbeträgern sowie das zugehörige Merkblatt.