Erläuterung der Sitzverteilung
Die Mandatsberechnung richtet sich nach §§ 4 und 5 des Gesetzes über die Wahl zur hamburgischen Bürgerschaft (BüWG).
Das "Nachrücken" - der Ersatz ausscheidender Abgeordneter - ist in den § 38 BüWG, die Nachberufung - die Ausübung des Mandats eines Mitglieds des Senats - ist in § 39 BüWG geregelt.
Die Gewählten über die Landeslisten und die Wahlkreislisten mit einer Auflistung aller möglichen Nachrücker steht Ihnen unten im Downloadbereich zur Verfügung.