Leichte Sprache und Gebärdensprache
Zur Abstimmung steht eine Broschüre in Leichter Sprache zur Verfügung.
Hier klicken, so können Sie sich die Broschüre herunterladen.
Bei Bedarf können einzelne Druckexemplare beim Landeswahlamt angefordert werden: Tel. (040) 428 39-2444.
Weiterhin stehen Ihnen Hinweise in Gebärdensprache zur Verfügung:
Abstimmungsstellen
Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Abstimmungsstellen barrierefrei. Leider ist dies nicht an allen Standorten möglich. Eine Abstimmungsstelle ist barrierefrei, wenn
- sie über eine feste, ebene Oberfläche ebenerdig zu erreichen ist. Sollten Stufen vorhanden sein, muss alternativ ein Aufzug oder eine feste bauliche Rampe genutzt werden können.
- die Wege innen und außen mind. 150cm breit sind.
- keine baulichen Hindernisse oder Gefahrenstellen vorhanden sind.
- die Gebäudeeingangstür und Innentüren automatisch oder mit geringem Kraftaufwand zu öffnen sind. Alternativ können die Türen offenstehen. Bei manueller Türöffnung muss ausreichend Bewegungsfläche vorhanden sein.
- die Türöffnung mind. 90cm breit und die Türschwellen höchsten 2cm hoch sind.
- Glastüren auf Augenhöhe kontrastreich markiert sind.
Wenn eines der Kriterien nicht erfüllt ist, wird die Abstimmungsstelle als nicht barrierefrei ausgewiesen. Sollte Ihre Abstimmungsstelle nicht barrierefrei sein, kann dies unterschiedliche Ursachen haben. In Ihrer Abstimmungsbenachrichtigung finden Sie Informationen dazu, in welcher Abstimmungsstelle Sie abstimmen können und ob diese barrierefrei ist. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie in einer beliebigen Abstimmungsstelle abstimmen. Eine Übersicht aller Abstimmungsstellen finden Sie hier: Abstimmungsstellen