Mit 315.181 Ja-Stimmen wurde zwar das Quorum von einem Fünftel der zur letzten Bürgerschaftswahl Wahlberechtigten (259.883) erfüllt, mit 336.518 Nein-Stimmen wurden aber 21.337 mehr Nein- als Ja-Stimmen abgegeben. Damit wurde die Vorlage nicht angenommen.
Die Ergebnisfeststellung basiert auf den Berichten der Bezirksabstimmungsleitungen; sie haben nach dem Abstimmungstag alle Niederschriften der 200 Urnen-Abstimmungsvorstände und 356 Brief-Abstimmungsvorstände auf Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit sowie deren Beschlussfassungen über die Gültigkeit von Stimmen überprüft und in Einzelfällen Nachzählungen durchgeführt.