Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden Behörde für Inneres und... Themen Wahlen

Volksbegehren "Hamburg testet Grundeinkommen"

  • Innenbehörde

In der Zeit vom 10. September 2024 (Dienstag) bis zum 30. September 2024 (Montag) wird in Hamburg das Volksbegehren "Hamburg testet Grundeinkommen" durchgeführt.

  • Innenbehörde

Das Volksbegehren kommt zustande, wenn es von mindestens einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten  – also hier 65.835 Eintragungsberechtigten – unterstützt worden ist; zugrunde gelegt wird die Zahl der 1.316.691 Wahlberechtigten aus der vorangegangenen Bürgerschaftswahl am 23. Februar 2020 (§16 Absatz 1 VAbstG).

1. Eintragungsberechtigung 

Eintragungsberechtigt sind nach § 11 VAbstG in Verbindung mit § 6 des Gesetzes über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft

alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Tage des Ablaufs der Eintragungsfrist (30. September 2024)

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 30. September 2008 geboren sind und
  • seit mindestens drei Monaten, also mindestens seit dem 30. Juni 2024, im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg ihre (Haupt-)Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht nach § 7 Absatz 1 des Bürgerschaftswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist nach §7 Absatz 1 des Bürgerschaftswahlgesetzes, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

2. Eintragung in die öffentlichen Eintragungslisten und in die Listen der Initiatoren

Das Volksbegehren wird durch eigenhändige Unterzeichnung der Eintragungsberechtigten in Eintragungslisten bei den öffentlichen Eintragungsstellen oder in freier Sammlung durch die Initiatoren oder durch Briefeintragung unterstützt (§ 9 Absatz 1 VAbstG). Die Eintragungslisten der örtlich zuständigen Stellen liegen bei den „öffentlichen Eintragungsstellen“ aus. Die Volksinitiatoren sind berechtigt, Unterschriften zu sammeln (§ 9 Absatz 1 VAbstG). Nähere Einzelheiten sind hierzu bei den Volksinitiatoren zu erfragen.

Jede Eintragung muss den Vor- und Familiennamen, das Geburtsjahr, die Wohnanschrift und die Unterschrift der eintragungsberechtigten Person sowie das Datum der Unterschriftsleistung enthalten.

3. Briefeintragung

Das Volksbegehren kann auch durch Briefeintragung unterstützt werden. 

Die zur Briefeintragung erforderlichen Unterlagen können schriftlich bei der Briefeintragungsstelle beantragt werden. In dem Antrag sind Vor- und Familienname sowie die Anschrift anzugeben. Der Antrag kann auch per Telefax oder E-Mail gestellt werden, nicht aber per Telefon.

Die Zusendung der Eintragungsunterlagen erfolgt ab dem 20. Tag vor Beginn der jeweiligen Eintragungsfrist.

Zur Briefeintragung erhält die eintragungsberechtigte Person ein Eintragungsformular und einen kostenfreien Rücksendeumschlag.

Weiterhin kann das Eintragungsformular online ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben an die zentrale Briefeintragungsstelle geschickt oder dort abgegeben werden.

Das Eintragungsformular muss im Original bis zum Ende der Eintragungsfrist bei der Briefeintragungsstelle vorliegen. Eine Übermittlung per Telefax oder E-Mail ist unzulässig.

4. Briefeintragungsstelle

Bezirksamt Hamburg-Nord
Briefeintragungsstelle
Kümmellstraße 7, 20249 Hamburg
E-Mail-Adresse: vb-grundeinkommen@hamburg-nord.hamburg.de
Telefax-Nummer: 040 / 42 79 - 0 48 01
Telefonnummer: 040 / 4 28 04 - 23 33

5. Informationen zum Datenschutz bei der Eintragung zu einem Volksbegehren

Nähere Informationen zum Datenschutz bei Volksbegehren erhalten Sie hier

Weitere Informationen zum Volksbegehren erhalten Sie hier. 

Download

Öffentliche Eintragungsstellen

PDF herunterladen [PDF, 20,7 KB]

Informationen zum Datenschutz

PDF herunterladen [PDF, 89,4 KB]

Antrag Briefeintragungsunterlagen

PDF herunterladen [PDF, 164,9 KB]

Briefeintragungsformular

PDF herunterladen [PDF, 104,5 KB]

Wortlaut Volksbegehren "Hamburg testet Grundeinkommen"

PDF herunterladen [PDF, 437,2 KB]