Für verschiedene Wahlereignisse müssen verschieden viele Mitglieder mit entsprechenden Funktionen anwesend sein.
Voraussetzung der Beschlussfähigkeit Bürgerschaftswahl
während Wahlhandlung + Auszählung | mindestens 3 Mitglieder, (Wahlbezirksleitung + Schriftführung oder deren Stellvertretungen, 1 Beisitzer/in) |
Voraussetzung der Beschlussfähigkeit Bundestagswahl
während Wahlhandlung | mindestens 3 Mitglieder (Wahlbezirksleitung + Schriftführung oder deren Stellvertretungen, 1 Beisitzer/in) |
während Auszählung | mindestens 5 Mitglieder (Wahlbezirksleitung + Schriftführung oder deren Stellvertretungen, 3 Beisitzer/innen) |
Voraussetzung der Beschlussfähigkeit Europawahl
während Wahlhandlung | mindestens 3 Mitglieder (Wahlbezirksleitung + Schriftführung oder deren Stellvertretungen, 1 Beisitzer/in) |
während Auszählung | mindestens 5 Mitglieder (Wahlbezirksleitung + Schriftführung oder deren Stellvertretungen, 3 Beisitzer/innen) |
Voraussetzung der Beschlussfähigkeit Bezirksversammlungswahl
während Wahlhandlung + Auszählung | mindestens 3 Mitglieder (Wahlbezirksleitung + Schriftführung oder deren Stellvertretungen, 1 Beisitzer/in) |