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Januar 2024

Verwaltungsvorschrift zur Anbindung von Objektfunkanlagen

  • Innenbehörde

Verwaltungsvorschrift zur Anbindung von Objektfunkanlagen an das BOS Digitalfunknetz veröffentlicht.

  • Innenbehörde

Zu den Aufgaben der Autorisierten Stellen der Länder gehört es festzulegen, wie Gebäude und andere Objekte an den Digitalfunk BOS angebunden werden. Hamburg hat sich dafür entschieden, drei verschiedene Lösungsansätze in einem Konzept zu vereinen. Die neue Verwaltungsvorschrift regelt zukünftig Details zur Anbindung von Objektfunkanlagen an das BOS Digitalfunknetz.

Die Freifeldversorgung des Digitalfunks BOS versorgt viele Gebäude automatisch mit. Es gibt jedoch Bauwerke, die so beschaffen sind, dass sie nicht von den Funkwellen des Digitalfunks BOS oder der kommerziellen Mobilfunknetze durchdrungen werden. In solchen Gebäuden sind entsprechende Objektfunkanlagen erforderlich, um die Funkversorgung sicherzustellen.

Einen ausführlichen Artikel zum Metropolenkonzept Hamburg finden sie in dieser Ausgabe des Wellenreiter auf der Website der BDBOS



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2024-01-01 - Verwaltungsvorschrift über die Anbindung von Objektfunkanlagen

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