Die meisten Gebäude werden bereits durch das Freifeld des BDBOS-Digitalfunknetzes mitversorgt. Es gibt jedoch auch Bauwerke, deren Beschaffenheit eine zusätzliche Funkversorgung notwendig macht. So zum Beispiel Tunnelsysteme oder Gebäude mit abschirmendem Stahlbeton oder metallbedampften Fenstern. Um auch hier die Kommunikation zu gewährleisten, müssen diese Gebäude, ebenso wie bei kommerziellen Mobilfunknetzen, mit einer stationären, technischen Objektfunkanlage für Digitalfunk BOS ausgestattet werden.
Die taktischen Anforderungen an eine Objektversorgungsanlage werden im Rahmen der Beurteilungen zum vorbeugenden Brandschutz durch die Feuerwehr als fordernde BOS bestimmt. Die Autorisierte Stelle Hamburg steht hierbei in engem Kontakt mit allen BOS, so dass alle Anforderungen an eine Objektversorgungsanlage gleichermaßen im Projekt berücksichtigt werden. Die optimale Integration der Objektfunkanlage in das BOS-Digitalfunknetz wird dann durch die Autorisierte Stelle ermittelt und im Anschluss durch die BDBOS gebilligt.
Bisher konnten in Hamburg Objektversorgungen nur über eine Freifeldanbindung mit Digitalfunk BOS versorgt werden. Eine optische Signalverteilung über Lichtwellenleiter (LWL) war nur für nachgeordnete optische Verteilnetzwerke über eine Optische Masterunit (OMU) möglich.
Eine optische Signalverteilung für BOS-Objektfunkanlagen ermöglicht die Distribution von Funksignalen, wenn die zu versorgenden Objekte so weitläufig sind, dass ein einzelner Funkstandort für die Versorgung nicht ausreicht. Optische Signalverteilungen bestehen aus drei wesentlichen Komponenten: Die Optische Master Unit (OMU) wandelt die Funksignale in Licht um, die Lichtwellenleiter (LWL) verteilen diese im Objekt und Optische Slaves wandeln die Signale wieder in Hochfrequenz um und senden sie verstärkt aus.
Die AS Hamburg hat nun im Rahmen des Metropolenkonzeptes mit der Bereitstellung einer zentral gelegenen OMU die Voraussetzungen für die direkte Anbindung von Objektversorgungen an das Digitalfunknetz über LWL geschaffen.
Ab Herbst 2024 wird im Rahmen der Netzmodernisierung (NeMo) zusätzlich noch die Möglichkeit geben, Objektversorgungen über eine sogenannte Schirmzelle anzubinden und zu versorgen. Ziel der Maßnahmen ist es, die technisch begrenzte Anzahl von Freifeldanbindungen zu reduzieren, damit die Vielzahl der Hamburger Objekte ohne störende Rückwirkungen auf das Freifeld an das Digitalfunknetz der BDBOS angebunden werden können.
Eine fertiggestellte Objektfunkanlage wird in einer Funktionsprüfung auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit getestet. Darüber hinaus ist im Rahmen eines Anzeigeverfahrens gegenüber der BDBOS bei der Anbindung einer Objektfunkanlage an das BDBOS-Digitalfunknetz nachzuweisen, dass von der Objektfunkanlage keine störenden Rückwirkungen auf das Freifeld ausgehen. Neben den Vorgaben der BDBOS erfolgt eine technische Beratung und Unterstützung durch die Autorisierten Stellen der Länder und des Bundes.
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