Amt für Migration - Einbürgerungsabteilung

Das Einbürgerungsverfahren im Überblick

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1. Antragstellung

Online-Einbürgerungsantrag

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einbürgerung digital zu beantragen. Prüfen Sie vorab mit dem Quick-Check, ob Sie alle Anforderungen zur Einbürgerung erfüllen.

Wir bitten Sie, Ihren Einbürgerungsantrag online zu stellen. Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung über andere Wege zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeit führen kann.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Nach Eingang Ihres Antrages werden Ihre Unterlagen auf  Vollständigkeit geprüft. Sollte noch etwas fehlen, z. B. der Einbürgerungstest, können Sie Unterlagen auch nachreichen.

Die Bearbeitung Ihres Antrages beginnt, wenn die grundsätzlich für eine Einbürgerung erforderlichen Aufenthaltszeiten erfüllt sind.

2. Bearbeitungsgebühr

Mit der Antragstellung wird eine gesetzlich vorgeschriebene Bearbeitungsgebühr fällig. Die Gebühr beträgt pro erwachsene Person 255,00 €. Werden minderjährige Kinder miteingebürgert, werden 51,00 € pro Kind fällig. Für minderjährige Kinder, die ohne die Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 255,00 €.

Ob eine Gebührenermäßigung bei Bezug von öffentlichen Mitteln in Betracht kommt, klären Sie bitte im Verlauf Ihres Einbürgerungsverfahrens.

3. Prüfung Ihres Einbürgerungsantrags

Nachdem der Einbürgerungsantrag gestellt wurde, werden verschiedene Auskünfte von anderen Behörden eingeholt (Einwohnermeldeamt, Polizei, Bundeszentralregister, Verfassungsschutz). Nach Einsichtnahme in Ihre Ausländerakte prüft Ihre Sachbearbeiterin bzw. Ihr Sachbearbeiter, ob die Voraussetzungen für die Einbürgerung vorliegen.

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt gegenwärtig in der Regel mehr als vierzehn Monate. Sollten sich während dieser Zeit Änderungen in Ihren persönlichen Lebensverhältnissen ergeben (z.B. Umzug in eine neue Wohnung, Wechsel des Arbeitsplatzes, Geburt eines Kindes, etc.) teilen Sie dies bitte umgehend mit.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sachstandsanfragen aufgrund derzeit extrem hoher Antragszahlen nicht beantwortet werden können. Wir bitten um Verständnis.

4. Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit

Nachdem alle Voraussetzungen für die Einbürgerung vorliegen, wird die Einbürgerungsurkunde mit Ihren Personalien ausgestellt, unterschieben und mit einem Siegel versehen. Sie erhalten nun eine Einladung zur persönlichen Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

Bei dem Aushändigungstermin erfolgt die abschließende Prüfung des Vorliegens der Einbürgerungsvoraussetzungen durch Sichtung der Unterlagen im Original (wie z.B. Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache oder der Rechts- und Gesellschaftsordnung).

Die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgt durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Mit Entgegennahme der Urkunde sind Sie sofort deutscher Staatsbürger.

Die Einbürgerungsurkunde ist ein Unikat und belegt Ihre deutsche Staatsangehörigkeit.

5. Beantragung deutscher Personaldokumente

Mit der Einbürgerungsurkunde können Sie nun die deutschen Personaldokumente (Personalausweis und Reisepass) in einem der vielen Kundenzentren in Hamburg beantragen. Eine Übersicht aller Kundenzentren in Hamburg erhalten Sie von Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter.

6. Einbürgerungsfeier im Rathaus

Alle eingebürgerten Hamburgerinnen und Hamburger werden vom Ersten Bürgermeister zu einer Einbürgerungsfeier im festlichen Ambiente des Rathauses eingeladen. Wenn Sie an einem der feierlichen Anlässe teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeiterin bzw. Ihren Sachbearbeiter. Sie haben sogar die Möglichkeit, Ihre Einbürgerungsurkunde während der Feier vom Ersten Bürgermeister in Empfang zu nehmen. Die Einbürgerungsfeiern finden jährlich mehrmals statt.

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