Zu Einreiseangelegenheiten von ausländischen Staatsangehörigen in die Bundesrepublik Deutschland stellen wir Folgendes zur Verfügung:
- Hinweise zum Hamburger Aufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge deren Familienangehörige in Deutschland leben
- Verschiedene Merkblätter zum Herunterladen (Download siehe unten)
- Berechnungstabellen für die Bemessung des erforderlichen Einkommens bzw. zur Ermittlung der zu erwartenden bzw. der erzielten Einkünfte, die als Anlage der Weisung 1/2014 beigefügt sind (Download siehe unten)
- Staatenliste zur Visumspflicht bzw. -freiheit bei der Einreise (Auswärtiges Amt)
- Verzeichnis der deutschen Auslandsvertretungen (Auswärtiges Amt)
Hinweise zum Familiennachzug für syrische Staatsangehörige:
Das Auswärtige Amt hat zum Familiennachzug zu syrischen Schutzberechtigten ein Webportal eingerichtet.
Das Portal kann auf Deutsch, Englisch und Arabisch angezeigt und von Schutzberechtigten, Antragstellern des Familiennachzugs zum syrischen Schutzberechtigten sowie Unterstützerorganisationen genutzt werden. Eine Broschüre des Auswärtigen Amtes über die Nutzung des Portals und den Ablauf des Visumverfahrens für diese Personengruppe wird als Download angeboten.
Hamburger Landesaufnahmeprogramm
Hinweise und Informationen zum Hamburger Landesaufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge sowie das Antragsformular auf Vorabzustimmung im Visumverfahren im Rahmen des Aufnahmeprogramms finden Sie hier.