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Wir über uns

Die Behörde für Inneres und Sport ist eine Hamburger Fachbehörde, die insbesondere Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahrnimmt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Aufbau und den Ämtern der Behörde.

Aufbau der Behörde für Inneres und Sport

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) ist eine Hamburger Fachbehörde, die insbesondere Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahrnimmt. Durch den professionellen Einsatz der Polizei, der Feuerwehr, des Verfassungsschutzes und des Katastrophenschutzes sorgt sie dafür, dass Hamburg eine sichere Stadt ist und bleibt. Weitere wesentliche Aufgaben der Behörde liegen in den Bereichen des Ausländerrechts, der Verkehrssicherheit sowie des Sports. Darüber hinaus obliegt der Innenbehörde mit dem Landeswahlamt die Organisation aller in Hamburg stattfindenden Wahlen.

Die Innenbehörde gliedert sich in fünf Bereiche:

Weitere Informationen zu den Ämtern der Behörde für Inneres und Sport finden Sie hier.

Behördenleitung

Organigramm

Eine grafische Übersicht zum Aufbau der Behörde finden Sie im Organigramm der Behörde für Inneres und Sport.


Anträge auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz per E-Mail richten Sie bitte an das Funktionspostfach transparenzgesetz@bis.hamburg.de

Behördenleitung – Lebensläufe

Daniel Reinhardt / Senatskanzlei Hamburg
Senator

Andy Grote

Präses der Behörde für Inneres und Sport

Senatskanzlei
Staatsrat

Thomas Schuster

Staatsrat der Behörde für Inneres und Sport, Bereich Inneres

Senatskanzlei / Daniel Reinhardt
Staatsrat

Christoph Holstein

Staatsrat der Behörde für Inneres und Sport, Bereich Sport

Datenschutzerklärung und allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben

Hier finden Sie Ansprechpartner, Rechtsgrundlagen und weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten.

Nahezu alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen treten mit der Verwaltung früher oder später in Kontakt, weil sie beispielsweise einen Personalausweis beantragen müssen oder Kindergeld beanspruchen können. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Wenn Verwaltungsbehörden personenbezogene Daten verarbeiten, bedeutet das, dass sie diese Daten z. B. erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen.

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) ist eine Hamburger Fachbehörde, die insbesondere Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahrnimmt. Darüber hinaus obliegt der ihr die Organisation aller in Hamburg stattfindenden Wahlen und die Koordination des Katastrophenschutzes. Weitere wesentliche Aufgaben der Behörde liegen in den Bereichen des Ausländerrechts des Straßenverkehrs sowie des Sports.

Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter:
Behörde für Inneres und Sport
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Johanniswall 4
20095 Hamburg
E-Mail: Datenschutz@bis.hamburg.de

Ihre Daten werden für Zwecke der Durchführung von Verwaltungsverfahren der Behörde für Inneres und Sport verarbeitet. Die bei der Bearbeitung Ihres Anliegens entstandenen Vorgänge werden nach Abschluss und Ablauf der Aufbewahrungsfrist regelmäßig dem Staatsarchiv angeboten und hier gelöscht. In Ausnahmefällen von historischer Bedeutung könnte das Staatsarchiv diese Vorgänge mit Ihren personenbezogenen Daten dauerhaft aufbewahren. Nähere Informationen dazu erhalten Sie vom Staatsarchiv Hamburg (E-Mail: office@staatsarchiv.hamburg.de, Internet: www.hamburg.de/staatsarchiv).

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c) und e) sowie Art 9 Abs. 2 Buchst. c, e), g) und j) der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Hamburgische Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG), das Hamburgische Datenschutzgesetz (HmbDSG, dort insbes. § 4) sowie die für das jeweilige Verwaltungsverfahren geltenden bereichsspezifischen Normen, z.B. dem Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei oder dem Hamburgischen Transparenzgesetz.

Ihre personenbezogenen Daten können im Zuge des Verwaltungsverfahrens an

  • die übrigen Beteiligten des Verwaltungsverfahrens
  • andere Behörden und Gerichte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
  • die von der BIS im Rahmen des Erforderlichen eingesetzte Dienstleister (Auftragsverarbeitung)

als mögliche Empfänger offengelegt oder bei Dritten zusätzliche Daten über Sie erhoben werden.

Wenn im jeweiligen Einzelfall die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung folgende Rechte:

  • Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 D-GVO)
  • Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO)
  • Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DSGVO)
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).

Hinweis: Die DSGVO und die vorgenannten Rechte gelten nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit (Artikel 2 Abs. 2 Buchst. d DSGVO). Gleiches gilt in Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten.
In den Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes Hamburg kann vorgesehen sein, dass die nach der Datenschutz-Grundverordnung bestehenden Rechte beschränkt werden (Art. 23 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Behörde für Inneres und Sport, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür im Einzelfall erfüllt sind.

Es besteht ein Beschwerderecht beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Hamburgischer Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Kurt-Schumacher-Allee 4, 20097 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 54 - 40 40
E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de

oder bei den anderen gemäß Artikel 77 Abs. 1 DSGVO zuständigen Aufsichtsbehörden

Behördliche Datenschutzbeauftragte
- gemäß Artikel 37 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) -

Für die Behörde für Inneres und Sport - ohne Polizei - :
Behörde für Inneres und Sport
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Johanniswall 4
20095 Hamburg
E-Mail: Datenschutz@bis.hamburg.de

Für die Polizei: 
Polizei Hamburg
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Steindamm 82 (PK 11)
20099 Hamburg
Telefon: 040 4286-58018
E-Mail: Datenschutz-Polizei@polizei.hamburg.de