Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) ist eine Hamburger Fachbehörde, die insbesondere Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahrnimmt. Durch den professionellen Einsatz der Polizei, der Feuerwehr, des Verfassungsschutzes und des Katastrophenschutzes sorgt sie dafür, dass Hamburg eine sichere Stadt ist und bleibt. Weitere wesentliche Aufgaben der Behörde liegen in den Bereichen des Ausländerrechts, der Verkehrssicherheit sowie des Sports. Darüber hinaus obliegt der Innenbehörde mit dem Landeswahlamt die Organisation aller in Hamburg stattfindenden Wahlen.
Die Innenbehörde gliedert sich in fünf Bereiche:
- Amt für Innere Verwaltung und Planung (inkl. Landessportamt)
- Polizei Hamburg
- Feuerwehr Hamburg
- Amt für Migration
- Landesamt für Verfassungsschutz
Weitere Informationen zu den Ämtern der Behörde für Inneres und Sport finden Sie hier.
Behördenleitung
- Senator: Andy Grote
- Staatsrat (Inneres): Thomas Schuster
- Staatsrat (Sport): Christoph Holstein
Organigramm
Eine grafische Übersicht zum Aufbau der Behörde finden Sie im Organigramm der Behörde für Inneres und Sport.
Anträge auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz per E-Mail richten Sie bitte an das Funktionspostfach transparenzgesetz@bis.hamburg.de