Um das äußere Erscheinungsbild des Ensembles zu bewahren und zugleich den Eigentümerinnen und Eigentümern der 221 Wohnhäuser klare und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, hat sich die Behörde für Kultur und Medien im April 2024 mit der Bürgerinitiative Hamburg Bau 2.0 über den Rahmen eines Denkmalpflegeplans verständigt. Dieser sollte unter Einbindung der Bürgerinitiative und in Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt bis Ende des ersten Quartals 2025 durch ein externes Büro erstellt werden. Nach intensiver gemeinsamer Arbeit haben sich jetzt beide Seiten auf einen Denkmalpflegeplan verständigt, der nun den Eigentümerinnen und Eigentümern vorgestellt werden soll.
Kultursenator Dr. Carsten Brosda freut sich über die Einigung: „Nach intensiven und konstruktiven Gesprächen ist es gelungen, den Denkmalpflegeplan so zu gestalten, dass er den Erhalt des Ensembles sichert und zugleich den Eigentümerinnen und Eigentümern Planungssicherheit gibt. Er trägt zudem deutlich zur Vereinfachung und Beschleunigung der Abstimmungs- und Genehmigungsprozesse bei. Ich danke allen, die diese Einigung möglich gemacht haben.“
Jörg Garske, Sprecher der Bürgerinitiative Hamburg Bau 2.0, ergänzt: „Mit der Freistellung der Innenräume und dem pragmatischen Ansatz zum Schutz der äußeren Gestalt des Ensembles haben wir die wesentlichen Ziele der Bürgerinitiative mit den Anliegen der Denkmalschutzbehörde in Einklang gebracht.“
Udo Steinwandel, Sprecher der Bürgerinitiative Hamburg Bau 2.0, betont: „Die Clusterung der Haustypen sorgt für eine praktikable Umsetzung der Schutzvorgaben und die definierten Spektren für Lösungsoptionen geben den Eigentümer Flexibilität bei der Umsetzung von Maßnahmen.“
Der Denkmalpflegeplan, der im Auftrag des Denkmalschutzamtes durch das Büro Münch Architekten unter enger Mitwirkung der Bürgerinitiative Hamburg Bau 2.0 erarbeitet wurde, setzt die vereinbarten Hauptziele erfolgreich um:
- die Schaffung klarer und verlässlicher Rahmenbedingungen für die Eigentümerinnen und Eigentümer,
- die Ermöglichung rascher Abstimmungen zu Maßnahmen wie Instandhaltung, Instandsetzung und Ersatz zwischen Eigentümerschaft und Denkmalschutzamt,
- die Reduzierung und Vereinfachung der denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren,
- die Berücksichtigung der Vielfalt des Ensembles durch eine Clusterung mit differenzierten Rahmenbedingungen für die unterschiedlichen Haustypen,
- die Berücksichtigung aktueller Entwicklungen bei Materialien und Technik, insbesondere in den Bereichen Schallschutz, Einbruchschutz, energetische Sanierung und erneuerbare Energien.
Der Denkmalpflegeplan macht deutlich, dass sich bei dem Ensemble der Schutz auf das äußere Erscheinungsbild bezieht. Er clustert die Gebäude zudem in unterschiedliche Hausgruppen und beschreibt, welche charakteristischen Eigenschaften jeweils den denkmalwert ausmachen und deren Erhalt für das Erscheinungsbild und Substanz des Ensembles wichtig sind. Gleichzeitig werden zeitgemäße Anforderungen wie Lärmschutz und energetische Sanierung berücksichtigt und ermöglicht. Solaranlagen und Wärmepumpen werden in einer gebietsspezifischen Ergänzung der Praxishilfe „Erneuerbare Energien im Denkmalbestand“ geregelt.
Zur Vereinfachung der Verfahren muss nicht jede Maßnahme einzeln genehmigt werden, sondern kann eine einmalige denkmalrechtliche Genehmigung für Maßnahmen erteilt werden, die im Rahmen des Denkmalpflegeplans stattfinden. Dadurch werden die Anzahl der Anträge und Gebühren für die Eigentümerschaft deutlich reduziert. Eine erste Evaluierung der getroffenen Regelungen erfolgt Ende 2025, um die praktische Umsetzung zu überprüfen.
Nach den Frühlingsferien, am Donnerstag, den 27. März, wird der Entwurf im Rahmen einer Informationsveranstaltung den Eigentümerinnen und Eigentümern vorgestellt. Diese haben anschließend zwei Wochen Zeit für Rückmeldungen.