Das Programm wurde im engen Austausch mit der Branche entwickelt. Bewerbungen für 2026 sind ab sofort digital möglich, die Antragsfrist endet am 15. Juni. Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren und zur Förderrichtline.
Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Verlage erfüllen in der deutschen Kulturlandschaft eine einzigartige Funktion: In ihnen bündeln sich kreative und unternehmerische Kompetenz. Gerade die kleineren unabhängigen Verlage tragen mit ihren individuellen Programmen ganz entscheidend zur Vielfalt von Meinungen und Perspektiven im öffentlichen Diskurs bei. Sie bei dieser Arbeit zu unterstützen und damit genau diese Unabhängigkeit zu sichern, ist uns in Hamburg ein Herzensanliegen. Mit dem Hamburger Verlagspakt investieren wir nachhaltig in den Erhalt der literarischen Vielfalt unserer Stadt und fördern strukturell und langfristig die unabhängigen Kulturverlage.“
Volker Petri, Geschäftsführer Börsenverein Nord: „Wir freuen uns, dass die Hansestadt Hamburg mit diesem Verlagspakt ihren Ruf als Kulturstadt weiter ausbaut und zugleich unterstreicht, welche wichtige Rolle Verlage dabei spielen. Dieses Programm setzt bundesweit Maßstäbe.“
In Deutschland erwirtschaften zwei Prozent der Verlage rund zwei Drittel des Gesamtumsatzes, 79 Prozent aller Verlage machen weniger als eine Million Euro Umsatz im Jahr.
Der Verlagspakt fördert gezielt diese kleinen und konzernunabhängigen Buchverlage in Hamburg, sogenannte Independent Verlage, die in der Regel zwei Mal im Jahr ein anspruchsvolles Programm mit kulturell hochwertiger Literatur vorlegen und so auch weniger bekannten Autor*innen zu Sichtbarkeit verhelfen. Gefördert werden pro Förderrunde bis zu 40 unabhängige Verlage mit einem Jahresumsatz von maximal zwei Millionen Euro, die seit mindestens drei Jahren einen festen Firmensitz in Hamburg nachweisen können. 75 Prozent der Verlagseinnahmen müssen sie aus dem Verlegen von Literatur (Sachbuch oder Belletristik) erwirtschaften und mindestens drei selbstständige Publikationen pro Jahr vorweisen. Gefördert werden die Programme oder Programmsegmente der antragsberechtigten Verlage, keine Einzeltitel. Die Höhe der Förderung bemisst sich am jährlichen Umsatz der Antragstellenden und liegt zwischen 10.000 und 25.000 Euro pro Verlag. Die Behörde für Kultur und Medien prüft die Anträge der Verlage nach diesen Kriterien und bewilligt die Förderung.
Verlage können die Zuwendung für alle unmittelbar im Zusammenhang mit der Erstellung und Veröffentlichung ihrer Bücher entstehenden Ausgaben verwenden, etwa Honorare für Autor*innen und Übersetzer*innen, Kosten für Umschlaggestaltung und Satz sowie für Illustrationen oder Fotos, Druck- und Herstellungskosten und alternativ die Ausgaben für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit wie Standgebühren auf Buchmessen sowie Reisekosten, Kataloge und andere Werbemittel, Kosten für Pressearbeit und Social Media. Damit kommt die Förderung der gesamten Kreativleistung im Verlagswesen zugute.
2026 wird die strukturelle Verlagsförderung erstmals eingeführt und gilt in der ersten Förderrunde für dieses Kalenderjahr. Ab 2027 gilt die Förderung dann für zwei Jahren und wird alle zwei Jahre im Rhythmus des Doppelhaushalts neu ausgeschrieben.
Weitere Informationen zu den Förderkriterien sowie zum Bewerbungsverfahren gibt es unter: Hamburger Verlagsförderung
Die Bewerbung erfolgt bevorzugt digital über das Online-Portal, das ab sofort und bis zum 15.6.2026 (23:59 Uhr) für Bewerbungen geöffnet ist.