Künftig können – vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft – Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bewohnerinnen und Bewohner solcher Immobilien ihre Erbbaurechte statt der bislang üblichen 40 Jahre um 75 Jahre verlängern lassen. Durch die Anpassung können alle Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern auf Hamburger Staatsgrund von der neuen Regelung profitieren. Als erstes Beispiel werden die Bewohnerinnen und Bewohner der denkmalgeschützten Fritz-Schumacher-Siedlung in Langenhorn die Möglichkeit erhalten, ihre auslaufenden Erbbaurechte bis zum Jahr 2104 zu verlängern.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Seit dem Start der sozialen Bodenpolitik und der Vorfahrt fürs Erbbaurecht haben wir immer wieder passgenau und sozialverträglich nachjustiert, um für die Wohnungswirtschaft und Erbbaurechtsnehmer bestmögliche Konditionen zu schaffen. Mit der Verlängerung der Erbbaurechtslaufzeiten für denkmalgeschützte Eigenheime schaffen wir nun noch mehr Verlässlichkeit für die Menschen, die darin wohnen und sich damit auch für den Erhalt unserer Baukultur engagieren. Gleichzeitig sichern wir bezahlbaren Wohnraum auf städtischem Grund – das ist ein Gewinn für Hamburg und seine Bürgerinnen und Bürger.“
Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Mit der deutlichen Verlängerung der Erbbaurechte für denkmalgeschützte Wohngebäude bewahren wir unser baukulturelles Erbe und schaffen Planungssicherheit für die Menschen, die diese Gebäude oft seit Jahrzehnten mit großem Engagement pflegen. So stärken wir den langfristigen Erhalt der Denkmäler und sorgen dafür, dass sie auch künftig in verantwortungsvollen Händen bleiben.“
Hamburg verfolgt mit der neuen Regelung zwei zentrale Ziele: Die Sicherung von bezahlbarem Wohnraum und den nachhaltigen Erhalt denkmalgeschützter Gebäude. Die längeren Laufzeiten schaffen für die Eigentümerinnen und Eigentümer mehr Planungssicherheit und erleichtern die Finanzierung der oft aufwändigen Instandhaltung denkmalgeschützter Immobilien. Damit leistet die Stadt einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Baukultur und zur sozialen Stabilität in den Quartieren.
Bereits 2023 hatte Hamburg mit einer bundesweit einzigartigen Verfassungsänderung die Vergabe städtischer Wohnungsbaugrundstücke im Erbbaurecht gestärkt. Die jetzt beschlossene Verlängerung der Laufzeiten ist ein weiterer Schritt, um die Vorteile des Erbbaurechts für die Bürgerinnen und Bürger noch besser nutzbar zu machen. Die Details der Vertragsänderungen werden zwischen den Landesbetrieb LIG und Erbbaurechtsnehmern noch weiter konkretisiert.
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