Denkmalschutzamt bereitet Ersatzvornahme vor

Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde gegen Sicherung der Schilleroper zurück

02. April 2026 Pressemitteilung

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat heute entschieden, die Beschwerde der Eigentümerin gegen die Sicherungsverfügung der Schilleroper zurückzuweisen. Das Denkmalschutzamt wird nun die Eigentümerin auffordern, die Sicherungsverfügung kurzfristig umzusetzen und bereitet parallel eine Ersatzvornahme vor, für den Fall, dass sie der Aufforderung nicht nachkommt.

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Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Der Beschluss ist ein großer Erfolg für den Denkmalschutz in Hamburg und ich danke den Kolleginnen und Kollegen im Denkmalschutzamt sehr, die sich seit Jahren mit großem Engagement für die Sicherung des Denkmals einsetzen. Ich hoffe sehr, dass die Eigentümerin jetzt endlich ihrer Verpflichtung zur Sicherung des Denkmals nachkommt.“

Die Schilleroper ist ein historisches Zirkusbauwerk aus dem 19. Jahrhundert, das Zirkusdirektor Busch, 1889 in Auftrag gab. Es handelt sich bei dem Bau um den letzten erhaltenen Zirkusbau des 19. Jahrhunderts in Deutschland und ist daher weit über Hamburg hinaus von großer Bedeutung. Das erhaltene Stahlgerüst des Rundbaus steht daher seit 2007 unter Denkmalschutz und seine Erhaltung liegt aus historischen Gründen und zur Bewahrung charakteristischer Eigenheiten des Stadtbildes im öffentlichen Interesse.

Die Behörde für Kultur und Medien wird nun umgehend den Beschluss rechtlich genau prüfen und die Eigentümerin kurzfristig auffordern, die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Denkmals umzusetzen. Parallel wird das Denkmalschutzamt eine Ersatzvornahme vorbereiten, so dass es die notwendigen Maßnahmen zur Sicherheit selbst durchführen und der Eigentümerin in Rechnung stellen kann, wenn Sie der Aufforderung zur Sicherung nach einer angemessenen Frist nicht selbst nachkommt.