Kann man beim Denkmal das Dachgeschoss ausbauen? Wie erhält man historische Fenster? Die neue „Praxishilfe Denkmalpflege“ gibt Bauherren und Architekten Hinweise für den Umgang mit einem Baudenkmal. Die handliche Broschüre enthält viele anschauliche Fotos und Erklärungen zu einzelnen Bauteilen, wie Fenstern, Türen oder Dachgeschossen. Außerdem bietet sie Steuertipps sowie Erläuterungen der Denkmalkriterien und des Denkmalschutzgesetzes, das im Mai 2013 novelliert wurde.
Kultursenatorin Prof. Barbara Kisseler: „Die neue Praxishilfe gibt anschauliche Tipps und Ratschläge für den sachgerechten Umgang mit einem Denkmal. Sie erklärt die Kriterien für denkmalgerechte Baumaßnahmen und zeigt gleichzeitig, dass es auch beim Denkmal viele Möglichkeiten für Modernisierungen oder Umnutzungen gibt.“
Die Broschüre steht zum Download bereit auf der Homepage des Denkmalschutzamtes www.denkmalschutzamt.hamburg.de. Zudem können Denkmaleigentümer sie kostenlos in gedruckter Form beim Amt anfordern (per E-Mail an denkmalschutzamt@kb.hamburg.de oder telefonisch unter Tel. 040-428 24-718).
Im Mai 2013 hat Hamburg ein neues Denkmalschutzgesetz eingeführt, um den schützenswerten Bestand an historischen Gebäuden und Ensembles zu sichern und zugleich klare und transparente Regelungen für private Eigentümer und für Investoren zu schaffen. Durch das neue Gesetz werden alle Gebäude und Ensembles, die entsprechend den gesetzlichen Schutzkriterien als Denkmäler erkannt sind, in gleicher Weise geschützt und in eine Denkmalliste eingetragen, die im Internet einzusehen ist. Gleichzeitig sind alle Denkmaleigentümer nun auch hinsichtlich ihrer steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gleichgestellt. Die neue Broschüre gibt allen Eigentümern eines Denkmals hilfreiche Tipps für den Umgang mit ihrem Denkmal.
Link:
- Denkmalschutzamt Hamburg - Praxishilfen (was link with id: 569826)