Neue Regelungen

Kultur unter Corona-Bedingungen ermöglichen

30. Juni 2020 Pressemitteilung
  • Kultur und Medien

Der Senat hat mit der heutigen Rechtsverordnung Veranstaltungen unter Auflagen wieder erlaubt. Damit kann auch der Kulturbetrieb unter den Corona-bedingten Regeln weiter hochfahren. Entscheidend für die Kultur ist dabei, dass Veranstaltungen nun generell ermöglicht werden und verlässliche und einheitliche Kriterien vorgegeben werden, unter denen diese stattfinden können. Die Kultureinrichtungen haben nun Klarheit und können die Wiederaufnahme des Veranstaltungsbetriebs vorbereiten. 

Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen sind im Freien mit bis zu 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und in geschlossenen Räumen mit bis zu 650 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig. Da bei Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze das Abstandsgebot nicht so leicht einzuhalten ist, sind diese im Freien mit bis zu 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig. Wird während einer Veranstaltung ohne feste Sitzplätze Alkohol ausgeschenkt, reduziert sich die Anzahl der zulässigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeweils um die Hälfte. Bei Veranstaltungen gelten unter anderem das Abstandsgebot von 1,5 Meter nach der gültigen Rechtsverordnung und es muss ein Hygienekonzept erarbeitet und auf Verlangen vorgezeigt werden. Außerdem müssen die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhoben werden. Großveranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl ab 1.000 Personen sind bis zum 31. Oktober 2020 weiter verboten. Außerdem legt die Rechtsverordnung fest, dass Diskotheken und Musikclubs weiterhin noch nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden dürfen.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Mit der aktuellen Rechtsverordnung gehen wir einen wichtigen Schritt in Richtung neuer Normalität. Kulturveranstaltungen sind unter Auflagen wieder möglich. Das gibt den Kultureinrichtungen gerade mit Blick auf die neuen Spielzeiten die notwendige Planungssicherheit. Die Verordnung formuliert klare und einheitliche Regelungen, die zum Schutz der Besucherinnen und Besucher notwendig sind und gleichzeitig viele Wege eröffnen, um wieder Kultur zu erleben. Zusammen mit dem Bund arbeiten wir zudem weiter an Hilfen, mit denen wir Einnahmeausfälle und Kosten für notwendige Schutzvorkehrungen zum Teil kompensieren können. Wir stehen den Kultureinrichtungen, Künstlerinnen und Künstlern weiterhin solidarisch zur Seite. Jetzt ist es an der Zeit, dass wir aus dem Stillstand der letzten Monate herauskommen und verantwortungsvoll das möglich machen, was machbar ist. Gerade in einer Zeit, in der gesellschaftlich viel zu diskutieren haben, brauchen wir künstlerische Interventionen, die unseren Horizont weiten und Debatten antreiben können.“

Als eines der ersten Theater wird am Donnerstag, 2. Juli, 20 Uhr das Schmidts Tivoli den Theaterbetrieb wieder aufnehmen. Kultursenator Brosda wird an der Premiere von „Paradiso“ teilnehmen.  

Weitere Infos und die ganze Rechtsverordnung finden Sie unter www.hamburg.de/corona

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